schnittlichem Werte abschätzen und erwerben sollte. Der
Staat sollte den Eigentümern dafür Anweisungen
(Assignationen) geben, die folglich Beweisstücke eines
wirklichen Wertes seien und im öffentlichem wie im pri-
vatem Verkehr als bares Geld angenommen werden
müßten. Die Grundeigentümer sollten ihre Grundstücke
als Nutznießer behalten und dafür an den Staat die Zin-
sen der ihnen als Abfindung in Anweisungen überge-
benen Kapitalien als Grundrente an den Staat entrich-
ten. Diese Einkünfte sollten die einzig e St euer
bilden, deren der Staat bedürfen werde, um seinen Ver-
pflichtungen zu genügen und seine Schulden zu tilgen.
Gesetzt, daß der gesamte Geldbedarf des Staates sich auf
2 v. Hundert der abgeschätzten Ländereien beliefe, so würde
dieser Betrag von den Bodenbesitzern erhoben werden.
Später, wenn der Staat seine Schulden gedeckt haben
werde, würde eine Grundrente von 1'/. v. Hundert genü-
gen. Jm Falle eines Krieges oder sonstigen Unglücks
könnten die Abgaben auf 5 v. Hundert erhöht werden.
Die Grundbesitzer würden dann noch immer weniger be-
lastet sein, als sie es jett durch ihre Gläubiger und durch
eine Menge von anderen Staatssteuern seien.
Indem auf diese Weise alle anderen Steuern und Ab-
gaben beseitigt würden, würde es immer eine indirekte
Steuer, je nach der wechselnden Höhe der Grundrente
geben. Diese Steuer werde aber immer eine sehr nie-
drige bleiben, im Vergleich zu den Steuern und Abgaben,
die wir jetzt hätten. Der Mangel an disponiblem Gelde,
der so schädlich auf Handel und Industrie wirkt, würde
dann völlig verschwinden. Die Kapitalisten wären ge-
zwungen, andere Wege der Verwendung für ihr Geld zu
suchen, weil sie keine Möglichkeit mehr haben würden,
es im Grund und Boden oder im Ackerbau auf Zinsen
auszuleihen. Sie sähen sich dann gezwungen, Handel
und Industrie zu begünstigen in dem Maße, wie sie wün-
)