Full text : Nationale Bodenreform

über mußte bis zur nächsten Hauptverssammlung aufgeschoben
 werden. Es wurde am 16. Februar eine Kommission,
 bestehend aus den Herren Berg, Brucks, Gaul,
Roß, Schulze und Völker gewählt, die das Programm
prüfen sollten.
Oum Januar 1893 habe ich über das Vorrecht der Bau-.Ibandwerker
 im früherem Kirch enstaate berichtet.
Ich habe dabei die schlechte Lage der Bauhandwerker geschildert,
 wie ich sie bei meinem letztem Aufenthalt in
Rom vorgefunden hatte. Durch die Verlegung des Königlichen
 Hofes von Florenz nach Rom und die Erhebung
Roms zur Hauptstadt Italiens hätten sich die Bauverhältnise
 dort glänzend gestalten müsssen. Es war aber das
Gegenteil eingetreten. Ein römischer Geschäftfreund
hatte mich darauf aufmerksam gemacht, daß die Lage der
Baugewerbetreibenden nach der Aussage alter römischer
Handwerker zur Zeit der päpstlichen Herrschaft besser
9ewesen sein sollte. Es hätten damals andere Gesetze
bestanden. Nach vielfachem nachforschen war es mir gelungen,
 die Schutzbestimmungen, von denen die Handwerker
 gesprochen hatten, im Gesetzbuch des Papstes Gregor
 RV1., das ich bei einem Althändler erstanden hatte,
aufzufinden.
In diesem Gesetzbuch war den Bauhandwerkern und
erehitekten eine vorzugweisse Befriedigung genau in der
eise gewährt worden, wie wir sie in Deutschland anstrebten.
 Das Gesetz war mit der Einverleibung des
Kirchenstaates in das Königreich Italien beseitigt worbes,
 und damit waren die Schranken gegen die Ausbeuung
 der Handwerker gefallen.
Eine wilde Spekulation in Grundstücken war die Folge
s9ewesen. Ländereien, die früher eine halbe Lira das
Quadratmeter gekostet hatten, wurden bis auf 100 oder
20 Lire getrieben. Dazu kam, daß der bisher durch Fi-91


            
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