Contents: Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

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Das Lehrlingswesen. 
A) Pensum für den Unterricht in Volkswirtschaftslehre und Bürgerkunde. 
(Klasse I und Ia, 1 Stunde wöchentlich.) 
Grundbegriffe der Volkswirtschaftslehre. 
Das Bedürfnis. Das Gut. Wert und Preis. Das Vermögen. Reichtum und 
Wohlstand. Einzelwirtschaft und Volkswirtschaft. Triebfedern der Wirtschaft. 
Die Volkswirtschaftslehre. Der Staat und die Volkswirtschaft. 
Die Lehre von der Gütererzeugung. 
Gütererzeugung im allgemeinen. Die äußere Natur. Die Arbeit im allgemeinen. 
Das Kapital. Arbeitsteilung. Das Eigentum. Die Familie. Das Erbrecht. Ge 
werbepflege. 
Die Lehre vom Güterumlauf. 
Begriffsbestimmung. Entwicklung und Bedeutung des Güterumlaufs. Frei 
handel und Schutzzölle. Die Preisbildung. Die Lehre vom Gelde. Vom Kredit 
im allgemeinen. Bankwesen. Börsen. Die wichtigsten Verkehrsanstalten (Post, 
Telegraphie, Eisenbahn). 
Von der Verteilung des Volkseinkommens. 
Unternehmergewinn. Arbeitslohn. Kapitalzins. Grundrente. 
Die Lehre vom Güterverbrauch. 
Güterverbrauch im allgemeinen. Absatzkrisen. Von der Versicherung. Luxus. 
Bevölkerung. 
Die Gemeinde, der Staat, das Reich. 
Der Kaiser, der Bundesrat, der Reichstag. 
Der Reichskanzler, die Reichsbehörden. 
Die Gesetze. 
öffentlich-rechtliche Gesetze. Strafrechtliche Gesetze. Privatrechliche Ge 
setze. Polizeigesetze. 
Die Gerichte. 
Gerichtsverfassung. Gerichte. Staatsanwaltschaft. Rechtsanwaltschaft. Zivil 
prozeßverfahren. Strafprozeßverfahren. Konkursverfahren. 
Heer und Marine. 
Das Reichsheer. Militärgesetzgebung. Wehrpflicht und Heeresdienst. Gliede 
rung des Heeres und Dienstbetrieb. Kriegsmarine. 
Landwirtschaft, Handel und Gewerbe. 
Die Landwirtschaft. Der Handel. Das Gewerbe. Genossenschaftswesen. 
Kolonien. 
Schiffahrt. Konsulate. Kolonien. 
Finanzen, Steuern, Zölle. 
Finanzen. Steuern. Direkte Steuern. Indirekte Steuern (Reichssteuern). 
Steuern der Einzelstaaten. Gemeindesteuern. Zölle. 
Kirchen- und Unterrichtswesen. 
Soziale Gesetzgebung. 
Krankenversicherung. Unfallversicherung. Invalidenversicherung. Sonntagsruhe. 
B) Pensum für den Unterriehl in Buchführung mit Handelsrecht 
und Wechselrecht. 
(Klasse I und Ia, 1 Stunde wöchentlich.) 
Handelsgesetz. 
Einleitung. 
Wie verhält sich das Handelsgesetzbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuch, zu den 
übrigen Gesetzen, zum Landesrecht? 
Gibt es neben dem Handelsgesetzbuch noch ein Handelsgewohnheitsrecht? 
Der Handelsstand. 
Kaufleute. 
Handelsregister.
	        
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