Full text: Nationale Bodenreform

grundsätzlich zunächst den beteiligten Gemeinden anzu- 
bieten. Es würde sich dadurch eine nicht wiederkehrende 
Gelegenheit bieten, ohne umständliche Enteignungen und 
übermäßige Kosten den in Berlin durch umfangreiche 
Veräußerungen in den 60er Jahren verminderten städti- 
schen Grundbessiß wieder zu vergrößern. Der Bedarf 
von Grundstücken für öffentliche Zwecke nehme immer 
mehr zu und erfordere immer höhere Geldopfer aus den 
Mitteln der Steuerzahler. 
Wir schrieben dem Minister, daß dazu noch die groß- 
städtische Wohnungfrage käme, in der etwas geschehen 
müsse. Es möge deshalb von der Veräußerung von 
Grundstücken der Militärverwaltung an Private Abstand 
genommen und über die jetzt zum Verkauf gestellten 
Grundstücke Verhandlungen mit der Stadt Berlin einge- 
leitet werden. 
An den Berliner Magistrat ist am gleichem Tage eine 
Eingabe gerichtet worden, worin er auf die große Be- 
deutung dieser Sache für die Stadt aufmerksam gemacht 
worden ist. Der Erwerb der frei werdenden Terrains 
von teilweise sehr bedeutender Ausdehnung würde auch 
im finanziellem Interesse der Stadt liegen. Wir richteten 
an den Magistrat die Bitte, beim Kriegsminister vorstellig 
zu werden, um den bereits zum 17. Juni 1898 angesetzten 
Termin zum Verkauf eines Grundstücks aufzuheben 
und Verhandlungen über eine überlassung des Grund- 
stücks an die Stadt einzuleiten. Der Magistrat möge fer- 
ner verlangen, daß in Zukunft alle zu veräußernden 
Grundstücke zunächst dem Magistrat angeboten würden. 
Vom Magistrat haben wir keine Antwort erhalten. 
Der Kriegsminister hat uns am 17. Juni 1893 den Bescheid 
erteilt, daß unser Wunsch in Betracht gezogen werden 
könne, wenn der Magistrat selbst mit diesem Wunsche her- 
vortreten sollte. Das ist nicht geschehen. Wenn der Ber- 
liner Magistrat diese Äußerung des Kriegsministers, die 
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