grundsätzlich zunächst den beteiligten Gemeinden anzu-
bieten. Es würde sich dadurch eine nicht wiederkehrende
Gelegenheit bieten, ohne umständliche Enteignungen und
übermäßige Kosten den in Berlin durch umfangreiche
Veräußerungen in den 60er Jahren verminderten städti-
schen Grundbessiß wieder zu vergrößern. Der Bedarf
von Grundstücken für öffentliche Zwecke nehme immer
mehr zu und erfordere immer höhere Geldopfer aus den
Mitteln der Steuerzahler.
Wir schrieben dem Minister, daß dazu noch die groß-
städtische Wohnungfrage käme, in der etwas geschehen
müsse. Es möge deshalb von der Veräußerung von
Grundstücken der Militärverwaltung an Private Abstand
genommen und über die jetzt zum Verkauf gestellten
Grundstücke Verhandlungen mit der Stadt Berlin einge-
leitet werden.
An den Berliner Magistrat ist am gleichem Tage eine
Eingabe gerichtet worden, worin er auf die große Be-
deutung dieser Sache für die Stadt aufmerksam gemacht
worden ist. Der Erwerb der frei werdenden Terrains
von teilweise sehr bedeutender Ausdehnung würde auch
im finanziellem Interesse der Stadt liegen. Wir richteten
an den Magistrat die Bitte, beim Kriegsminister vorstellig
zu werden, um den bereits zum 17. Juni 1898 angesetzten
Termin zum Verkauf eines Grundstücks aufzuheben
und Verhandlungen über eine überlassung des Grund-
stücks an die Stadt einzuleiten. Der Magistrat möge fer-
ner verlangen, daß in Zukunft alle zu veräußernden
Grundstücke zunächst dem Magistrat angeboten würden.
Vom Magistrat haben wir keine Antwort erhalten.
Der Kriegsminister hat uns am 17. Juni 1893 den Bescheid
erteilt, daß unser Wunsch in Betracht gezogen werden
könne, wenn der Magistrat selbst mit diesem Wunsche her-
vortreten sollte. Das ist nicht geschehen. Wenn der Ber-
liner Magistrat diese Äußerung des Kriegsministers, die
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