Full text: Nationale Bodenreform

Rr. Hey der nahm auf die denkwürdigen 
Arbeitererlasse des Kaisers Wilhelm II. vom 4. Fe- 
bruar 1890 bezug und wies nach, daß vor allem die Nicht- 
beachtung der kaiserlichen Erlasse in der für Bergarbeiter 
aufgestellten Arbeitordnung den Ausstand hervorgeru- 
fen habe. Der Ausstand sei fruchtlos verlaufen und 
habe nie dagewesenes Elend hervorgerufen. 
Gegen die Rechte der Arbeiter habe an erster Stelle 
Freiherr von Stumm gekämpft. In den Privatgruben 
bestehe der stärkste Zug zur Ausbeutung der Grube. Für 
die Schürfkonzession, die für einen Schürfkonzessionstem- 
pel von 1 Mark 50 Pfennig erlangt worden sei, seien von 
den Atkttiengesellschaften Millionen in ihre Rechnung ge- 
stellt worden und müßten von den Konsumenten und den 
Bergarbeitern verzinst werden. Diese Berechtssame stellten 
eine Aneignung von Nationalgut dar, der jede rechtliche 
Unterlage fehle. Er verlangte den übergang der Gruben 
in den Staatbesit, aber nur für die wirklichen Kapital- 
aufwendungen. Eine Entschädigung für die Berechtsame 
wies er entschieden zurück. 
rofessor §). Fr. Sch ä r berichtete über die Frei Land 
P Bewegung in der Schweiz. Er, gab ein Bild der 
schweizerischen Verhältnisse und schilderte die Agitation, 
die sich vor allem die Verstaatlichung der Wasserkräfte, die 
Wohnungfrage und die Hypothekarreform zum Ziele ge- 
setzt habe, um so auf praktische Weise und mit den ge- 
gebenen Verhältnissen rechnend, eine Annäherung an 
das Endziel zu erkämpfen. Die Vorträge sind in unserer 
Zeitschrift Frei Land 1893 Nr. 21 und 22 abgedruckt 
worden. 
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