vorher vom Statisstischen Amt der Stadt Berlin hätte ge-
schehen können – wenn man gewollt hätte.
["! Folge des vorgehens des Bundes in dieser Sache
war zunächst, daß in Hildesheim am 17. Oktober 1894
eine Versammlung von Vertretern zahlreicher Handels-
kammern stattfand, zu der ich eingeladen wurde, und in
der unter Teilnahme des Oberbürgermeisters St ru c -
mann über die Mittel zur Bekämpfung des Bauschwin-
dels verhandelt worden ist. Es wurde schließlich ein Be-
schluß gefaßt, der den Bauhandwerkern ein Vorzugrecht
vor allen nach Erteilung der Baukonzesssion eingetragenen
Hypotheken gewähren wollte.
Vom Oktober bis Dezember 1894 haben neue Bera-
tungen unserer Bauhandwerker-Kommission stattgefun-
den, an denen neben den Bauhandwerkern J. Bandke,
A. Brucks, H. Jahn, H. Völker und mir noch die Ju-
risten Dr. Bieber, Eschenbach und Dr. P. Dertmann teil-
genommen haben. Ich habe der Kommission, in der ich
gleichzeitig das Amt des Vorsitzenden und Schriftführers
bekleidet habe, nicht weniger als zwanzig verschiedene
Vorschläge vorlegen können, die bis dahin von verschie-
denen Seiten in der Sache gemacht worden waren.*)
@ Alle diese Vorschläge sind mit unseren eigenen ver-
glichen worden, und wir haben schließlich einen wesentlich
verbessserten Vorschlag angenommen. Die Protokolle über
unsere Verhandlungen und Besschlüsse sind am 5. Februar
1895 dem neuen Justizminister Dr. Schönstedt mit einer
Eingabe übersandt worden.
Die Regierung hat dann im Juni 1895 zunächst der
Justizkommission des Abgeordnetenhauses 5 Skizzen zu
Gesetzentwürfen vorgelegt, die von verschiedenen Räten
ausgearbeitet worden waren, und von denen einer un-
seren Vorschlägen entsprochen hat. Zwei Jahre später
*) Free s e, Das Pfandrecht der Bauhandwerker. S. 288.
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