vorher vom Statisstischen Amt der Stadt Berlin hätte geschehen
können – wenn man gewollt hätte.
["! Folge des vorgehens des Bundes in dieser Sache
war zunächst, daß in Hildesheim am 17. Oktober 1894
eine Versammlung von Vertretern zahlreicher Handelskammern
stattfand, zu der ich eingeladen wurde, und in
der unter Teilnahme des Oberbürgermeisters St ru c -
mann über die Mittel zur Bekämpfung des Bauschwindels
verhandelt worden ist. Es wurde schließlich ein Beschluß
gefaßt, der den Bauhandwerkern ein Vorzugrecht
vor allen nach Erteilung der Baukonzesssion eingetragenen
Hypotheken gewähren wollte.
Vom Oktober bis Dezember 1894 haben neue Beratungen
unserer Bauhandwerker-Kommission stattgefunden,
an denen neben den Bauhandwerkern J. Bandke,
A. Brucks, H. Jahn, H. Völker und mir noch die Juristen
Dr. Bieber, Eschenbach und Dr. P. Dertmann teilgenommen
haben. Ich habe der Kommission, in der ich
gleichzeitig das Amt des Vorsitzenden und Schriftführers
bekleidet habe, nicht weniger als zwanzig verschiedene
Vorschläge vorlegen können, die bis dahin von verschiedenen
Seiten in der Sache gemacht worden waren.*)
@ Alle diese Vorschläge sind mit unseren eigenen verglichen
worden, und wir haben schließlich einen wesentlich
verbessserten Vorschlag angenommen. Die Protokolle über
unsere Verhandlungen und Besschlüsse sind am 5. Februar
1895 dem neuen Justizminister Dr. Schönstedt mit einer
Eingabe übersandt worden.
Die Regierung hat dann im Juni 1895 zunächst der
Justizkommission des Abgeordnetenhauses 5 Skizzen zu
Gesetzentwürfen vorgelegt, die von verschiedenen Räten
ausgearbeitet worden waren, und von denen einer unseren
Vorschlägen entsprochen hat. Zwei Jahre später
*) Free s e, Das Pfandrecht der Bauhandwerker. S. 288.
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