mündiger Völker, deren Vermögen wächst, indem wir sie
lehrten, wie man die Schätze ihres Landes aufschließt und
den Menschen diensstbar macht.
Wenn wir auf den Boden und seine Schätze Beschlag
legten als auf ein Volkseigentum und sie denen, die sie
am besten ausnutzen können in Pacht übergeben, so
steige das Land an Wert. Die organisierte Gesellschaft in
Kommune und Staat werde durch diese einfachste, gerechteste
und ergiebigste aller Steuern vermögend und könne
die mit der Entwicklung des Landes steigenden Anforderungen
an Wegen, Eisenbahnen, Schulen leichter befriedigen.
Zum gedeihen der Kolonien würden außer den
wirtschaftlichen auch Faktoren sittlicher Natur erforderlich
sein. Aber gerade diese würden durch das festhalten des
Bodens als Nationaleigentum untersstützt. Die Eingeborenen
würden nicht zu rechtlosen Subjekten gemacht.
Der Verkauf des Bodens säe Zwietracht und Haß zwischen
den Einheimischen und den Einwanderern. Das gemeinsame
Nationaleigentum werde Rücksichtnahme und Verständnis
zwischen den Rassen anbahnen. Vom April 1895
an hat Pastor Zo 1 Il m a n n (gest. 20. März 1920) in der
Bundeszeitschrift eine Aufsatzfolge über „Die Bodenbesitzreform
im Spiegel der evangelischen Ethik“ veröffentlicht,
durch die der treffliche Geistliche uns neue Freunde
unter seinen Amtsbrüdern gewonnen hat.
Carl Marfels und W. C. Backhaus.
Qn den Mitglieder-Versammlungen und in unserer
ZS Zeitschrift haben in dieser Zeit die Erörterungen über
die Theorien von Henry George einen breiten Raum eingenommen.
Es haben sich daran besonders Michael Flürscheim,
August Harder, Dr. Poetsch, Dr. Beck und Carl
Marfels, der Herausgeber der Deutschen Uhrmacherzeitung,
beteiligt.
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