Full text: Finanzwissenschaft

E 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
mit diesem Betrag niemand imstande ist, die Bedürfnisse eines 
Kindes zu decken. Andererseits ist es nicht notwendig, daß für 
Kinder derselbe Betrag in Abzug gebracht werde, wie für das 
Familienhaupt, was z. B. im Kanton Waadt der Fall ist. Eine 
andere Frage ist es, ob das steuerfreie Kxistenzminimum bei allen 
Einkommen, also auch bei den größten, in Abzug komme. Dies 
Vorgehen scheint uns eine übertriebene Anwendung des Prinzipes 
der Allgemeiheit. 
6. Gesetzgebung. Das steuerfreie Existenzminimum ist in 
verschiedenen Staaten in verschiedener Höhe angesetzt. In einzel- 
nen Staaten ist es sehr tief angesetzt. Am höchsten ist es in den 
Vereinigten Staaten, wo es mit 4000 Dollar festgesetzt ist. Dieses 
hohe Existenzminimum ist um so überraschender, als der Steuerfuß 
ursprünglich sehr niedrig war, 2 Prozent. Natürliche Folge, daß 
die Zahl der Steuerträger sehr gering ist. Schon bei der älteren 
Einkommensteuer mit einem freien Existenzminimum von 2000 
Dollar betrug die Zahl der Steuerträger bloß 72989. Die Ursache 
der hohen Festsetzung des steuerfreien Existenzminimums, welche 
das zur Deckung der ersten Lebensbedürfnisse nötige Einkommen 
weit übersteigt, beruht in folgendem. Vor allem in dem geringen 
Wert des Geldes. Dann aber und hauptsächlich darin, daß auch 
die Einkommensteuer eine „sectional“-Steuer ist, um den Ausdruck 
Seligman’s zu gebrauchen, eine Klassensteuer; die Steuer der 
bedeutenderen Gewerbetreibenden und Kaufleute, die Steuer des 
Einkommens aus beweglichem Vermögen und aus persönlicher 
Berufstätigkeit, welche Einkommen der property tax leicht ent- 
gehen und in der Tat weniger Steuer leisten als die Landwirte, 
die in erster Linie die property tax bezahlen, also bei der Elin- 
kommensteuer verschont werden sollen. Das Gesetz ist in der Tat 
hauptsächlich mit Hilfe der Landwirte des Westens und Südens 
zustande gekommen, während die gewerbliche und kaufmännische 
Bevölkerung des Ostens gegen dasselbe energisch protestierte. 
VI. Abschnitt. 
Die volkswirtschaftlichen Postulate des Steuersystems. 
1. Negative Postulate. Von großer Wichtigkeit sind die 
volkswirtschaftlichen Postulate des Steuerwesens. Diese Postulate 
sind in überwiegendem Maße negativer Natur. Sie betonen, daß 
die Besteuerung alles vermeide, was der Volkswirtschaft schaden 
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