Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

1623 Elftes Buch. Drittes Kapitel. 
zu lassen. Wie mußte da den Städten die Eroberung Schonens 
und damit ihrer besten Märkte durch den gewaltthätigen, geld⸗ 
bedürftigen Waldemar Beklemmungen verursachen! Nur mit 
Mühe erreichten sie von ihm im Jahre 1361 eine Bestätigung 
ihrer alten Privilegien nach einer Zahlung von 4000 Mark, 
gegen 1000 Mark, die sie geboten hatten. Und doch war die 
Behinderung ihrer Freiheit in Schonen nur ein Moment der 
ganzen Lage, ein besonders deutlicher Einzelausdruck der für 
die Städte unannehmbaren Thatsache, daß Dänemark eine Ge— 
walt zur See ausübte, wie nie zuvor. 
So mußte es zum Kampfe der Städte gegen Dänemark 
kommen, und sie hatten sich nur zu fragen, ob sie einem solchen 
Zwiste gewachsen sein würden. 
Die allmähliche Einigung der deutschen Kaufleute des 
Nordens, im Ostsee- wie im Nordseegebiete, hatte sich anfangs 
und noch auf lange hin zunächst außerhalb des deutschen Bodens 
vollzogen: in London, in Wisby, in Bergen, in Nowgorod. 
Hier hatten gemeinsame Ziele und Gefahren ohne weiteres 
auch eine gewisse Gemeinsamkeit des Thuns bedingt!. Aber 
diesen Personalverbänden deutscher Kaufleute außer Landes 
waren doch schon früh Einungen der Städte in der Heimat zur 
Seite getreten. Derartige Einungen waren an sich durchaus keine 
Eigentümlichkeit der norddeutschen Entwicklung. Wie ihre ge— 
woͤhnlichsten Ziele, Sorge für gleichmäßige Weiterbildung des 
kaufmännischen Rechtes, für gegenseitig verpflichtende Behandlung 
von Verbrechern und Schuldnern, für Aufrechterhaltung kauf⸗ 
männischen Friedens, allgemeiner Natur waren, so kamen sie 
zwischen Städten in allen Teilen des Vaterlandes vor. 
Aber ganz besonders eng entwickelten sie sich doch an der Ost⸗ 
see. Die koloniale Kultur war bei weitem gleichförmiger als die 
mutterländische. Wer heute noch die großen Handelsstädte der 
deutschen Ostseeküsten hintereinander bereist, der wird erstaunt 
sein über immer dieselben Marienkirchen und dieselben Schnitz— 
altäre in diesen Kirchen, über dieselben durch einen einheitlichen 
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1S. oben S. 148.
	        
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