Full text: Nationale Bodenreform

vate 5 v. H. geben müsse (S. 258), könne der Staat höhere 
Preise für den Boden zahlen als der Private. Bei einem 
steigen der Grundrente um 1 v. H. jährlich, werde die Til- 
gung der Ankaufsumme im 47. Jahre vollendet sein. 
Durch eine Berechnung, die Gosssen auf S. 263 aufstellt, 
hat er den Nachweis dafür zu bringen versucht. Die 
Grundrente werde von diesem Zeitpunkt an dem Staate 
frei zur Verfügung stehen. Es werde dann nach dem 
von ihm gefundenem Lehrsatz das größte des Lebensge- 
nusses der ganzen Menschheit erreicht, der mit den ver- 
schiedenen Verdiensten der einzelnen Menschen um das 
Wohl der Gesamtheit zu vereinbaren sei. Die ganze von 
dem Menschengesschlecht erarbeitete Masse der Genuß- 
mittel und das auf jeden Kopf fallende Quantum werde 
ein größtes und so werde der Erde durchaus 
nichts zu einem vollendetem Paradiese 
f e h l en (S. 276). 
Die Beachtung, die Gossen mit seinen Vorschlägen ge- 
suuden hat, hat den hohen Zielen, die er sich gesetzt hatte, 
wenig entsprochen. Es ist anzunehmen, daß besonders 
die auf mathematische Formeln gestützte Beweisführung, 
mit der er den Vorbildern des Mathematikers Bernoulli 
und des Naturforsschers E. H. Weber zu folgen versucht 
hat, ein Hindernis für den Erfolg seines Buches gewesen 
ist. Goethe hat einmal gesagt, daß er die Mathematik 
als die erhabensste und nütlichste Wissenschaft ehre, so- 
lange man sie anwende, wo sie am Platze sei. Er könne 
es aber nicht loben, daß man sie bei Dingen mißbrauchen 
wolle, die gar nicht in ihrem Bereiche liegen und wo die 
edle Wissenschaft sogleich als Unsinn erscheine: Als ob 
alles nur dann existiere, wenn es sich mathematisch be- 
weisen ließe! 
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