Full text: Nationale Bodenreform

derts sehr verminderten Grundbesitz der Stadt von 1891 
an um rund 850 Hektaren zu vermehren. Es waren nach 
Verlauf von fünfzehn Jahren dreiviertel der gesamten 
Ulmer Gemarkung in den Besitz der Stadt und ihrer 
Stiftungen gelangte. 
Die Ergebnisse seines vorgehens sind für die Bewoh- 
ner überaus segensreich gewesen: Die Errichtung von 
Wohnhäusern für Arbeiter und Beamte zum Ei- 
generwerb in städtischer Regie. Die Unterstützung von 
Baugenossenschaften durch Abtretung von Bau- 
grund zu billigen Preisen oder im Er b b aur e c< t. Die 
Verpachtung städtischer Gelände zu gewerblichen und 
wirtschaftlichen Zwecken. In allen Fällen sind die Rechte 
der Gemeinde durch eintragen eines Wie d erk auf- 
r e ch t 8 nach § 497 des Bürgerlichen Gesetzbuches gesichert 
worden. Anssehnliche Teile der städtischen Gelände sind 
für Familiengärten, Volksgärten, Jugenöspiel- und Eis- 
laufplätze, Kinder- und Schulgärten, eine Seeanlage, Fa- 
miliengärten für kleine und mittlere Leute, für Krippen, 
Ledigenheimstätten, Walderholungplätze und für einen 
Zoologischen Garten verwendet worden. Die Stadt Ulm 
hatte außer den Gas- und Wasserwerken, die sie schon be- 
saß, noch das Elektrizitätwerk und die Straßenbahn er- 
worben. 
Ich habe dem Herrn Vortragenden den Dank der Ver- 
sammlung ausgesprochen und habe an das Wort eines 
französischen Denkers erinnert, der gesagt hat: 
„Wäre ich Fürst oder Gesetzgeber, so würde ich nicht meine 
Zeit damit vergeuden, zu sagen, was man tun muß, ich würde 
es tun oder schweigen!“ 
Nach diesen Worten habe Herr v. Wagner als Ober- 
haupt der Stadt Ulm gehandelt und habe sich durch sein 
erfolgreiches und bewunderungwürdiges vorgehen in sei- 
ner Gemeinde ein bleibendes Andenken gesichert. Sein 
wirken sei zugleich ein leuchtendes Vorbild für andere 
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