sein sollen, während im drittem Absatz bestimmt wird,
daß die vorhandenen Fideikommisse au f zu l ös e n sind.
Den gesicherten Besitz, der eine Verwurzelung der deut-
schen Familie im deutschem Boden ermöglichen sollte,
haben wir gerade in ihnen besessen. Durch ihre Auflösung
wird ein ansehnlicher Teil des deutschen Bodens, der bis-
her davor geschützt war, dem Zugriff des Kapitals ausge-
liefert. Man hätte sich damit begnügen sollen, eine über-
mäßige Ausdehnung der Fideikommisse zu verhindern
und ihren Umfang zu beschränken. Man durfte aber nicht
kurzer Hand ihre Auflösung verfügen.
An die Aufnahme des Artikels 155 in die Reichsver-
fas ung haben sich zahlreiche Ehrungen geknüpft, die dem
Führer der Bodenreformer Adolf Damaschke zuteil ge-
worden sind. Die juristische Fakultät der Universität
Münster hat ihm die Würde eines Doktors der Rechte
ehrenhalber verliehen. In mehreren Gemeinden sind
Straßen nach ihm benannt worden. An seinem 60. Ge-
burtstage sind ihm weitere Ehrungen zuteil geworden.
Der Reichspräsident v. Hin d en b ur g und zahlreiche
andere maßgebende Personen haben ihm Glückwünsche
übermittelt. Die Hauptversammlungen der Bodenrefor-
mer werden seit Jahren von Vertretern der Reichsregie-
rung, der Einzelstaaten und Gemeinden besucht. Äußer-
lich steht der Bund deutscher Bodenreformer glänzender
da als je zuvor. Ob es ihm gelingen wird, die einfluß-
reiche Stellung, die er jetzt einnimmt, in Zukunft zu be-
haupten, wird davon abhängen, wie er weiter vorgehen
wird. Die Aufgaben, die seiner harren, sind zahlreich
und wichtig genug. Ich werde versuchen, sie in den fol-
genden Abschnitten nach ihrer Bedeutung zu würdigen.
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