Full text: Nationale Bodenreform

steuerung des Mehrwertes verlangt. Zwischen der Grund- 
steuer, die wir im vorigem Abschnitt besprochen haben, und 
der Wertzuwachsssteuer sind hiernach enge Beziehungen 
vorhanden. Die eine soll die Grundrente fortlaufend be- 
steuern. Die andere nur in mehr oder minder langen 
Zwischenräumen, gewöhnlich bei einem Besitzwechsel. Von 
der einen wird die Grundrente selbst, von der andern ihr 
Kapitalwert getroffen. 
Die Vorschläge, die Adolf Wagner gemacht hatte, sind 
viele Jahre unbeachtet geblieben. Erst durch das Mi- 
quelsche Kommunalsteuer Gesetz von 1893 ist den Gemein- 
den die Möglichkeit gewährt worden, Steuern vom Wert- 
zuwachs zu erheben. Die Gemeinden haben davon nur 
zögernd Gebrauch gemacht, troßzdem der Grunödbessitz oft 
genug nur durch Aufwendungen der Gemeinden ohne 
erkennbare Leistungen der Eigentümer große Werter- 
höhntngen erfahren hatte. In einem Vortrage, den Adolf 
Wagner im März 1906 in der Landwirtschaftlichen Hoch- 
schule in Berlin gehalten hat, hat er gesagt, daß er sich 
noch recht wohl erinnern könne, wie der Gedanke einer 
Heranziehung des unverdienten Wertzuwachses an Bo- 
den in Gemeinden und Staat zugunsten der Allgemein- 
heit zuerst ziemlich allgemein a b g e l e h n t worden sei, 
nicht nur von Praktikern, ssondern weithin auch bei den 
Theoretikern. Er hat gemeint, wenn man das erlebt habe 
und gesehen habe, wie die Dinge sich allmählich entwickelt 
hätten, dann gelte das Wort: Gut Ding will Weile 
haben.*) 
Ein Mißerfolg. 
wei Jahre später, am 21. April 1908, hat Adolf Wag- 
Z ner in der 18. Hauptversammlung des Bundes deut- 
scher Bodenreformer in Stuttgart erneut über die Wert- 
zuwachssteuer gesprochen. Den Einwänden gegenüber, 
m *) Jahrbuch der Vodenreform 1906 S. 81. 
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