steuerung des Mehrwertes verlangt. Zwischen der Grund-
steuer, die wir im vorigem Abschnitt besprochen haben, und
der Wertzuwachsssteuer sind hiernach enge Beziehungen
vorhanden. Die eine soll die Grundrente fortlaufend be-
steuern. Die andere nur in mehr oder minder langen
Zwischenräumen, gewöhnlich bei einem Besitzwechsel. Von
der einen wird die Grundrente selbst, von der andern ihr
Kapitalwert getroffen.
Die Vorschläge, die Adolf Wagner gemacht hatte, sind
viele Jahre unbeachtet geblieben. Erst durch das Mi-
quelsche Kommunalsteuer Gesetz von 1893 ist den Gemein-
den die Möglichkeit gewährt worden, Steuern vom Wert-
zuwachs zu erheben. Die Gemeinden haben davon nur
zögernd Gebrauch gemacht, troßzdem der Grunödbessitz oft
genug nur durch Aufwendungen der Gemeinden ohne
erkennbare Leistungen der Eigentümer große Werter-
höhntngen erfahren hatte. In einem Vortrage, den Adolf
Wagner im März 1906 in der Landwirtschaftlichen Hoch-
schule in Berlin gehalten hat, hat er gesagt, daß er sich
noch recht wohl erinnern könne, wie der Gedanke einer
Heranziehung des unverdienten Wertzuwachses an Bo-
den in Gemeinden und Staat zugunsten der Allgemein-
heit zuerst ziemlich allgemein a b g e l e h n t worden sei,
nicht nur von Praktikern, ssondern weithin auch bei den
Theoretikern. Er hat gemeint, wenn man das erlebt habe
und gesehen habe, wie die Dinge sich allmählich entwickelt
hätten, dann gelte das Wort: Gut Ding will Weile
haben.*)
Ein Mißerfolg.
wei Jahre später, am 21. April 1908, hat Adolf Wag-
Z ner in der 18. Hauptversammlung des Bundes deut-
scher Bodenreformer in Stuttgart erneut über die Wert-
zuwachssteuer gesprochen. Den Einwänden gegenüber,
m *) Jahrbuch der Vodenreform 1906 S. 81.
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