Full text: Nationale Bodenreform

daß es eine Einseitigkeit sei, eine Zuwachssteuer nur vom 
Grund und Boden zu erheben, hat er gesagt, daß es Kon- 
junkturgewinne überall gäbe, das sei nicht zu leugnen. 
In der wirtschaftlichen Bewegung wachse dem einzelnen 
ein Wert zu, den er nicht mit eigener Arbeit hervorge- 
rufen habe: 
„Natürlich: aus nichts wird nichts. Auch die unverdiente 
Wertsteigerung des Bodens muß in letter Linie auf mensch- 
liche Tätigkeit zurückgeführt werden. Das ist auch hier der 
Fall. Aber die Sache liegt so: die einen arbeiten, und die 
andern ernten! Die einen säen nicht und ernten trotßdeml! 
Die anderen säen und ernten troßdem nicht oder ernten 
weniger als ihnen zukommt, indem ihnen durch den Wertzu- 
wachs des Grundbesitzes in den Händen anderer ein erheblicher 
Teil ihres Einkommens entzogen wird.“*) 
Er hat seine Freude darüber geäußert, daß diese 
Steuer, die vor einem Menschenalter nur von einigen 
Theoretikern vertreten worden sei, jeßt Gegenstand prak- 
tischer Betätigung sei und schon in hundert Gemeinden 
bestehe. Von großer Bedeutung ist sein Hinweis ge- 
wesen, daß der unverdiente Wertzuwachs nicht das Pro- 
dukt einer einzelnen Stadt sei. Es sei das Produkt der 
ganzen deutschen Entwicklung und müsse eigentlich nicht 
von den Gemeinden, sondern vom Reiche erhoben werden. 
Er hat das an dem Aufschwung nachgewiesen, den zahl- 
reiche deutsche Städte aus wirtschaftlichen und politischen 
Gründen genommen haben. Das führe dazu, daß wir 
anerkennen müßten: 
„Eine Zuwachssteuer ist ihrem Wesen nach eigentlich eine 
R e i ch s t e u e r; wobei ihr Ertrag etwa so verteilt werden 
könnte – es ist unmaßgeblich, nur ein einfaches Beispiel ~ 14 
das Reich, 14 der Staat, 14 die Gemeinde ~ doch kann die 
Quote für die Gemeinde auch höher sein.“**) 
*) Jahrbuch der Bodenreform 1908 S. 84. 
**) Eh ensso 1908 S. 96. 
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