Full text: Nationale Bodenreform

ür gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Versschul- 
§e des’ Grundbesitzes ist die Lage noch immer 
ziemlich günstig. Der Boden- und Gebäudewert ist durch- 
weg sehr gesunken. Die Versschuldung des Grundbesitzes 
ist in Stadt und Land auch nach der Aufwertung noch 
immer viel niedriger als vor dem Weltkriege. Die Hypo- 
thekenbanken beleihen städtische Miethäuser aus der Zeit 
vor dem Kriege nur bis zur Höhe der zwei- oder drei- 
fachen Friedenmiete, d. h., bis zu einem viertel der Frie- 
denwerte, selten höher. Für diese Hypotheken werden 
9 bis 11 v. H. jährlich Zinsen verlangt. Außerdem noch 
Abschätzunggebühren,. eine Abschlußprovission und eine 
Vermittlergebühr, die zusammen 9 bis 10 v. H. des Dar- 
lehns ausmachen. In manchen Fällen haben die Geld- 
bedürftigen anstelle des baren Geldes nur Pfandbriefe 
erhalten, die sie für 75 oder 85 v. H. des Nominalbetra- 
ges an der Börse verkaufen konnten. Von privaten Geld- 
gebern werden 12 bis 15 v. H. Zinsen und daneben ein 
hohes Damnum verlangt. In den Zeitungen kann man 
Geldgesuche finden, in denen Grundbesitzer noch höhere 
Zinsen anbieten. Es gehört große Geldnot dazu, um unter 
solchen Bedingungen Darlehen aufzunehmen und es ist 
begreiflich, daß die Grundbesitzer sich nur zögernd dazu 
entschließen. Bei Verkäufen von Grundstücken schreitet 
die Verschuldung schneller vor. Im ganzen kann man 
aber annehmen, daß Eingriffe in die freie Verschuldung 
jetztt noch verhältnismäßig leicht durchgeführt werden 
können. 
Die Rückkehr zum deutschem Recht. 
enn wir die Fehler wieder gutmachen wollen, die 
Ur unter Friedrich dem Großen in bester Absicht 
gemacht hat, ohne sich über die Folgen der vermeintlichen 
Vereinfachung des Rechts klar zu werden, so wird uns 
nichts weiter übrig bleiben, als das übel da anzupacken, 
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