Full text : Nationale Bodenreform

17. Die Heimltättenfrage.
Das Heimlstättenrecht.
OQum letztem Jahrzehnt hat die Frage der Heimstätten
:§ die Bodenreform Bewegung nahezu allein beherrscht.
Der Begriff der He im st ät t e (homestead) ist aus Nord-Amerika
 zu uns gekommen. In den Vereinigten Staaten
 hat man nach dem Ausbruch des Bürgerkrieges auf
drängen der Kleinfarmer im Jahr 1862 ein Bundesgesetz
erlassen, durch das die Siedlung auf öffentlichen Ländereien
 gefördert werden sollte. Als wesentliche Eigenschaft
 der Heimstätte ist das Verbot der Zwangpvollstrekkung
 und die Zustimmung der Frau zum Verkauf angesehen
 worden. In Deutschland ist zwanzig Jahre später
vom Landwirtsschaftlichem Lokalverein in Gießen der Erlaß
 eines Heimstätten Gesetzes beantragt worden. Fürst
Bismarck hat mit gewohntem Weitblick schon damals
die Bedeutung der Frage erkannt. Er hat das Reichsjustizamt
 mit Vorarbeiten für die Gewährung eines unangreifbaren
 Mindestgrundbesites beauftragt. Einen Erfolg
 scheint er damit nicht gehabt zu haben. Erst die Bemühungen
 des Kammerherrn v. Ri epen haus en-Crammen
 haben die Angelegenheit im Jahr 1890 wieder
in Fluß gebracht. Otto v. Gierke hat den Vorschlag lebhaft
 begrüßt und hat das Heimstättenrecht in einem an
ihn gerichtetem Briefe, den man im Jahrbuch der Bodenreform
 1915 S. 157 findet, einen frischen Sproß am uraltem
 Baum des deutschen Rechtes genannt. Auf Ottomar
Betas eintreten für den Heimstättengedanken ist schon auf

2B68
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.