Full text: Nationale Bodenreform

Kreis-, Provinz- und Staats-Hypothekenbanken – woraus die 
Grundzinsgemeinschaft hervorgehen wird – ferner durch Erwerb 
des Erdbodens seitens Gemeinde und Staat, sowie mittels sonstiger, 
die Bundesziele verwirklichenden gesetzlichen Einrichtungen. 
Die National-Beleihung aller Grundwerte wäre aber am vorteil- 
haftesten durchführbar bei einem naturgemäßen, durch keine Ein- 
gangzölle auf Lebensmittel und dergleichen künstlich in die Höhe 
getriebenen Stand der Grundwerte und der Grundrente, welche 
jet eine Monopolrente ist. 
Der Bund verfolgt seine Ziele, stets anknüpfend an die bestehen- 
den Verhältnisse, im festen Vertrauen auf die Zukunft und den 
Sieg des Guten und Wahren. 
11. S i . 
Sitz und Gerichtsstand des Bundes ist Wiesbaden. 
TR > 
Programm 
des Buncles für Boclenbesitzreform.*) 
Beschlossen in der ersten Hauptversammlung 
in Frankfurt a. M. am 16. September 1888. 
I. Zw e >. 
D: Aufklärung der öffentlichen Meinung über die wirkliche 
Grundursache des wirtschaftlichen Notstandes und die Bera- 
tung der Mittel zu seiner Beseitigung. Die erstere erblickt der Bund 
in der im arbeitlosen Zins- und Grundrentengenuß wurzelnden 
Aufhäufung von ungeheuren Reichtümern in Einzelhänden, deren 
Besitßer ihre Einkommen nicht aufbrauchen. Hierdurch tritt ein in 
Folge der neue Zinsen tragenden jährlich zurückgelegten Ersparnisse 
ständig zunehmender Ausfall im nationalen und internationalen 
Güterverbrauch ein, den die verbrauchwilligen und bedürftigen Volks- 
massen nicht ergänzen können, weil sie für einen immer größeren 
Teil der mit ihrer Arbeit erzeugten Tauschwerte die ständig zuneh- 
menden Zins- und Grundrententributbeträge aufbringen müssen, 
deren Empfänger solche immer weniger zum Einkauf von Verbrauch- 
gütern verwenden. Infolgedessen werden die Arbeitgelegenheiten 
Vereins ‘a 16 September 1860 h L ruhe Uanb für Pödedbesiüreform ‘geändert 
worden. (H§eitschrift Deutsch Land 1889 Nr. 31.) 
A4924
	        
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