Kreis-, Provinz- und Staats-Hypothekenbanken – woraus die
Grundzinsgemeinschaft hervorgehen wird – ferner durch Erwerb
des Erdbodens seitens Gemeinde und Staat, sowie mittels sonstiger,
die Bundesziele verwirklichenden gesetzlichen Einrichtungen.
Die National-Beleihung aller Grundwerte wäre aber am vorteil-
haftesten durchführbar bei einem naturgemäßen, durch keine Ein-
gangzölle auf Lebensmittel und dergleichen künstlich in die Höhe
getriebenen Stand der Grundwerte und der Grundrente, welche
jet eine Monopolrente ist.
Der Bund verfolgt seine Ziele, stets anknüpfend an die bestehen-
den Verhältnisse, im festen Vertrauen auf die Zukunft und den
Sieg des Guten und Wahren.
11. S i .
Sitz und Gerichtsstand des Bundes ist Wiesbaden.
TR >
Programm
des Buncles für Boclenbesitzreform.*)
Beschlossen in der ersten Hauptversammlung
in Frankfurt a. M. am 16. September 1888.
I. Zw e >.
D: Aufklärung der öffentlichen Meinung über die wirkliche
Grundursache des wirtschaftlichen Notstandes und die Bera-
tung der Mittel zu seiner Beseitigung. Die erstere erblickt der Bund
in der im arbeitlosen Zins- und Grundrentengenuß wurzelnden
Aufhäufung von ungeheuren Reichtümern in Einzelhänden, deren
Besitßer ihre Einkommen nicht aufbrauchen. Hierdurch tritt ein in
Folge der neue Zinsen tragenden jährlich zurückgelegten Ersparnisse
ständig zunehmender Ausfall im nationalen und internationalen
Güterverbrauch ein, den die verbrauchwilligen und bedürftigen Volks-
massen nicht ergänzen können, weil sie für einen immer größeren
Teil der mit ihrer Arbeit erzeugten Tauschwerte die ständig zuneh-
menden Zins- und Grundrententributbeträge aufbringen müssen,
deren Empfänger solche immer weniger zum Einkauf von Verbrauch-
gütern verwenden. Infolgedessen werden die Arbeitgelegenheiten
Vereins ‘a 16 September 1860 h L ruhe Uanb für Pödedbesiüreform ‘geändert
worden. (H§eitschrift Deutsch Land 1889 Nr. 31.)
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