Full text : Nationale Bodenreform

Kreis-, Provinz- und Staats-Hypothekenbanken – woraus die
Grundzinsgemeinschaft hervorgehen wird – ferner durch Erwerb
des Erdbodens seitens Gemeinde und Staat, sowie mittels sonstiger,
die Bundesziele verwirklichenden gesetzlichen Einrichtungen.
Die National-Beleihung aller Grundwerte wäre aber am vorteilhaftesten
 durchführbar bei einem naturgemäßen, durch keine Eingangzölle
 auf Lebensmittel und dergleichen künstlich in die Höhe
getriebenen Stand der Grundwerte und der Grundrente, welche
jet eine Monopolrente ist.
Der Bund verfolgt seine Ziele, stets anknüpfend an die bestehenden
 Verhältnisse, im festen Vertrauen auf die Zukunft und den
Sieg des Guten und Wahren.
11. S i .
Sitz und Gerichtsstand des Bundes ist Wiesbaden.
TR >
Programm
des Buncles für Boclenbesitzreform.*)
Beschlossen in der ersten Hauptversammlung
in Frankfurt a. M. am 16. September 1888.
I. Zw e >.
D: Aufklärung der öffentlichen Meinung über die wirkliche
Grundursache des wirtschaftlichen Notstandes und die Beratung
 der Mittel zu seiner Beseitigung. Die erstere erblickt der Bund
in der im arbeitlosen Zins- und Grundrentengenuß wurzelnden
Aufhäufung von ungeheuren Reichtümern in Einzelhänden, deren
Besitßer ihre Einkommen nicht aufbrauchen. Hierdurch tritt ein in
Folge der neue Zinsen tragenden jährlich zurückgelegten Ersparnisse
ständig zunehmender Ausfall im nationalen und internationalen
Güterverbrauch ein, den die verbrauchwilligen und bedürftigen Volksmassen
 nicht ergänzen können, weil sie für einen immer größeren
Teil der mit ihrer Arbeit erzeugten Tauschwerte die ständig zunehmenden
 Zins- und Grundrententributbeträge aufbringen müssen,
deren Empfänger solche immer weniger zum Einkauf von Verbrauchgütern
 verwenden. Infolgedessen werden die Arbeitgelegenheiten
Vereins ‘a 16 September 1860 h L ruhe Uanb für Pödedbesiüreform ‘geändert
worden. (H§eitschrift Deutsch Land 1889 Nr. 31.)

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