Full text: Nationale Bodenreform

Programm 
des Bundes der deutschen Boclenreformer.*) 
Beschlossen in der 9. Hauptversammlung 
vom 2. April 1898. 
T); Bund der deutschen Bodenref ormer sieht 
in d er Grund- un d Bod enfrage den wesent- 
l ichsten Teil d es so zialen Problem s. 
Er tritt dafür ein, daß der Grund und Boden, 
d iese Grundlage aller nationalen Existeng, un- 
ter ein Recht gestellt werde, d as se inen G ebrau ch 
als Werk- und Wohncstätte befördert, das jeden 
Mißbrauch mit ihm unmöglich macht, und das die 
Wertsteigerung, die er ohne Arbeit des eingel- 
eu ces. möglichst dem Volks ganzen nutzbar 
Von diesem Gesichtspunkt aus stellt der Bund zunächst folgende 
Forderungen .:**) 
I. Organische Überführung des Realkredits in öffentliche 
Hand. 
11. Verhinderung der gemeinschädlichen Ausnützung der Na- 
turkräfte und monopolischer Gewerbe und Betriebe. 
III. 1. Erhaltung und planmäßige Erweiterung des Gemeinde- 
Grundbesitzes. 
2. Erlaß eines Wohnunggesetes, das die spekulative und 
übermäßige Ausnütung des Bodens verhindert und 
Wohnräume ausschließt, die in gesundheitlicher und sitt- 
licher Beziehung gerechten Anforderungen nicht ent- 
sprechen. 
' Besteuerung des unbebauten städtischen Bodens nach 
dem Werte, der durch Selbsteinschäßung zu bestimmen 
ist. Enteignungrecht der Gemeinden zu dem durch 
Selbsteinsschätung bestimmten Wert. 
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