Programm
des Bundes der deutschen Boclenreformer.*)
Beschlossen in der 9. Hauptversammlung
vom 2. April 1898.
T); Bund der deutschen Bodenref ormer sieht
in d er Grund- un d Bod enfrage den wesent-
l ichsten Teil d es so zialen Problem s.
Er tritt dafür ein, daß der Grund und Boden,
d iese Grundlage aller nationalen Existeng, un-
ter ein Recht gestellt werde, d as se inen G ebrau ch
als Werk- und Wohncstätte befördert, das jeden
Mißbrauch mit ihm unmöglich macht, und das die
Wertsteigerung, die er ohne Arbeit des eingel-
eu ces. möglichst dem Volks ganzen nutzbar
Von diesem Gesichtspunkt aus stellt der Bund zunächst folgende
Forderungen .:**)
I. Organische Überführung des Realkredits in öffentliche
Hand.
11. Verhinderung der gemeinschädlichen Ausnützung der Na-
turkräfte und monopolischer Gewerbe und Betriebe.
III. 1. Erhaltung und planmäßige Erweiterung des Gemeinde-
Grundbesitzes.
2. Erlaß eines Wohnunggesetes, das die spekulative und
übermäßige Ausnütung des Bodens verhindert und
Wohnräume ausschließt, die in gesundheitlicher und sitt-
licher Beziehung gerechten Anforderungen nicht ent-
sprechen.
' Besteuerung des unbebauten städtischen Bodens nach
dem Werte, der durch Selbsteinschäßung zu bestimmen
ist. Enteignungrecht der Gemeinden zu dem durch
Selbsteinsschätung bestimmten Wert.
CE
EicIccoOéINoÔ ne H
r DCR RH U RN ß three
498