Bei allen Wertsteigerungen, die durch Verbesserung auf
öffentliche Kosten geschehen (Brücken-, Schul-, Museums-
bauten, Straßenbahn-, Parkanlagen u. s. w.), Heran-
ziehung der Bodenbesitßer, deren Eigentum im Werte
dadurch steigt, im Verhältnis dieser Wertsteigerung.
5. Bei ländlichen Zwangverkäufen ein Vorkaufrecht für
die Gemeinden bzw. für den Staat.
ß. Planmäßige innere Kolonisation durch den Staat, und
zwar in einer Form, die eine spekulative Verwendung
und eine überschuldung des neugeschaffenen Besißes aus-
schließt.
7. Sicherstellung der Forderungen der Bauhandwerker.
8. Unterstützung von solchen Baugenossenschaften, die am
gemeinschaftlichen Eigentum festhalten, namentlich auch
durch pachtweise überlassung von Gemeindegrundbesitz.*)
*) Deutsche Volksstimme 1898 Nr. 7.
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