Full text: Nationale Bodenreform

allein, daß die Mieten in den bestehenden Häusern eine kaum er- 
schwingliche Höhe erlangt haben, welche zugleich die Kaufkraft der 
Bevölkerung für die Erzeugnisse der Industrie und der Landwirt- 
schaft empfindlich beeinträchtigt und damit unsere wirtschaftliche 
Krisis steigert, auch die noch nicht erbauten Häuser, die Baustellen 
und Außenterrains vor der Stadt sind einer wilden Spekulation 
und Preistreiberei in immer steigendem Maße anheimgefallen. 
Drückender Wohnungmangel zumal für kleine Mieter herrscht gleich- 
zeitig mit empfindlicher Notlage des Baugewerbes, welches lettere 
durch die Preistreiberei für Baustellen zu einer steigenden Unsicher- 
heit und Arbeitlosigkeit verurteilt ist. 
Die Frage ist, ob die städtischen Behörden der ferneren Entwick- 
lung der Wohnungnot bei einer jährlichen um vierzigtausend Seelen 
zunehmenden Bevölkerung weiter untätig zuzusehen, oder in diese 
Verhältnisse regelnd eingreifen wollen. Der unterzeichnete Vor- 
stand ist der Ansicht, daß das erste, wenn nicht ernste Gefahren für 
unsere Stadt und unsern Staat heraufbeschworen werden sollen, 
nicht weiter angeht. 
Gestützt auf die Erfahrungen, welche in der Wohnungfrage in 
den verschiedensten Staaten gemacht worden sind, gestattet sich der 
Vorstand darauf hinzuweisen, daß nur ein beträchtlicher Ankauf 
von Bauterrains zur Stadterweiterung seitens der Kommune, nöti- 
genfalls unter Zuhilfenahme des Enteignungrechtes die Wohnung- 
verhältnisse durchgreifend verbessern kann. Für die erworbenen 
Terrains müßte ein neuer Bebauungplan aufgestellt und durch ent- 
sprechende Baubesschränkungen die Höhe der niedrigen Einzelhäuser 
mit umliegenden Garten (Cottagesystem) festgestelt werden. Um 
die Bebauungweise dauernd sicher zu stellen, würden die erworbenen 
Terrains nicht wieder zu verkaufen, sondern als ew i g e s Eigen- 
tum der Sta dt Berlin zu behalten und nur auf dem Wege 
der Verpachtung gemeinnützigen Baugesellschaften. oder privaten 
Baulustigen zu überlassen sein. 
Daß auch ohne das Eigentumrecht am Grund und Boden eine 
vorteilhafte Bebauung des Bodens möglich ist, wird am besten durch 
das Beispiel des britischen Inselreiches bewiesen, dessen Ackerbau, 
Bergwerk und Fabrikbetrieb nicht nur auf Pachtboden stattfinden, 
sondern in dessen Städten der weitaus größte Teil der Häuser auf 
Mietboden errichtet ist. Nichtsdestoweniger wohnt man in keinem 
Lande der Welt billiger und komfortabler und zwar aus sehr natür- 
lichen Gründen. Der deutsche Besitzer städtischen Bauterrains hat 
das Bestreben, den höchst möglichen Preis für dasselbe zu erlangen, 
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