Full text : Nationale Bodenreform

allein, daß die Mieten in den bestehenden Häusern eine kaum erschwingliche
 Höhe erlangt haben, welche zugleich die Kaufkraft der
Bevölkerung für die Erzeugnisse der Industrie und der Landwirtschaft
 empfindlich beeinträchtigt und damit unsere wirtschaftliche
Krisis steigert, auch die noch nicht erbauten Häuser, die Baustellen
und Außenterrains vor der Stadt sind einer wilden Spekulation
und Preistreiberei in immer steigendem Maße anheimgefallen.
Drückender Wohnungmangel zumal für kleine Mieter herrscht gleichzeitig
 mit empfindlicher Notlage des Baugewerbes, welches lettere
durch die Preistreiberei für Baustellen zu einer steigenden Unsicherheit
 und Arbeitlosigkeit verurteilt ist.
Die Frage ist, ob die städtischen Behörden der ferneren Entwicklung
 der Wohnungnot bei einer jährlichen um vierzigtausend Seelen
zunehmenden Bevölkerung weiter untätig zuzusehen, oder in diese
Verhältnisse regelnd eingreifen wollen. Der unterzeichnete Vorstand
 ist der Ansicht, daß das erste, wenn nicht ernste Gefahren für
unsere Stadt und unsern Staat heraufbeschworen werden sollen,
nicht weiter angeht.
Gestützt auf die Erfahrungen, welche in der Wohnungfrage in
den verschiedensten Staaten gemacht worden sind, gestattet sich der
Vorstand darauf hinzuweisen, daß nur ein beträchtlicher Ankauf
von Bauterrains zur Stadterweiterung seitens der Kommune, nötigenfalls
 unter Zuhilfenahme des Enteignungrechtes die Wohnungverhältnisse
 durchgreifend verbessern kann. Für die erworbenen
Terrains müßte ein neuer Bebauungplan aufgestellt und durch entsprechende
 Baubesschränkungen die Höhe der niedrigen Einzelhäuser
mit umliegenden Garten (Cottagesystem) festgestelt werden. Um
die Bebauungweise dauernd sicher zu stellen, würden die erworbenen
Terrains nicht wieder zu verkaufen, sondern als ew i g e s Eigentum
 der Sta dt Berlin zu behalten und nur auf dem Wege
der Verpachtung gemeinnützigen Baugesellschaften. oder privaten
Baulustigen zu überlassen sein.
Daß auch ohne das Eigentumrecht am Grund und Boden eine
vorteilhafte Bebauung des Bodens möglich ist, wird am besten durch
das Beispiel des britischen Inselreiches bewiesen, dessen Ackerbau,
Bergwerk und Fabrikbetrieb nicht nur auf Pachtboden stattfinden,
sondern in dessen Städten der weitaus größte Teil der Häuser auf
Mietboden errichtet ist. Nichtsdestoweniger wohnt man in keinem
Lande der Welt billiger und komfortabler und zwar aus sehr natürlichen
 Gründen. Der deutsche Besitzer städtischen Bauterrains hat
das Bestreben, den höchst möglichen Preis für dasselbe zu erlangen,
28 Fre ese, Bodenreform

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