Full text: Nationale Bodenreform

Steuerzahler bedeutende Kosten auferlegt, während fast einzig die 
umliegenden Grundbesiter einen Wertzuwachs ihres Grundeigen- 
tums genießen, der oft noch höher ist, als die Kosten der Besserungen, 
welche ihn schufen. 
Hierin liegt nicht nur eine große Ungerechtigkeit in der Be- 
steuerung inbezug auf den Grundsatß von Leistung und Gegen- 
leistung, sondern auch ein Stück des großen sozialen Problems, zu 
dessen friedlicher Lösung am besten beigetragen werden kann, wenn 
solche Gelegenheiten benußt werden, um der Aneignung von aus- 
schließlich durch die Natur und die Gesellschaft geschaffenen Wer- 
ten seitens einzelner Monopolisten entgegenzutreten. Denn daß 
in diesen Bodenmonopolen, welche den Fundus zum Gegenstand der 
maßlosesten und ssselbstsüchtigsten Ausbeutung und Spekulation 
machen, tatsächlich die Hauptquelle der sozialen Frage beruht, diese 
Tatsache wird bei dem derzeitigen Stande der Sozialwissenschaft 
und Volkswirtschaftlehre einer auch durch die eigene tägliche Praxis 
so unterrichteten hohen Behörde gegenüber, wie es der Magistrat 
der Haupt und Residenzstadt Berlin ist, heute wohl nicht mehr einer 
weiteren Darlegung bedürfen. 
. Die hohe Behörde würde sich daher nicht nur ein großes Ver- 
dienst um die Steuerzahler der Stadt erwerben, wenn sie die Jni- 
tiative zu einer Reform in besagter Richtung ergriffe, sondern sie 
würde auch damit einen wichtigen Schritt vorwärts tun in der Rich- 
tung einer grundlegenden und zwar denkbarst gesunden Sozialre- 
form. Diese Jnitiative würde wohl am besten in der Weise er- 
griffen, daß der Magistrat von der Regierung die Ausarbeitung 
eines Geseßentwurfes sowie desssen Vorlage an den Landtag er- 
bittet, welcher den Staats- und Gemeindeverwaltungen die Pflicht 
auferlegt, bei aus. öffentlichen Mitteln gemachten Besserungen, 
welche nachweislich den Grundwert von privaten Grundstücken er- 
höhen, die letzteren im Verhältnis des ihnen zufallenden Rentenzu- 
wachses zur Tragung der durch die Besserung entstandenen Kosten 
heranzuziehen. 
Der verehrliche Magistrat würde sich bei einem solchen Schritte 
durchaus nicht mehr auf unbetretenem Boden befinden; denn der 
County Council Londons, dessen Befugnisse ungefähr den seinigen 
entsprechen, hat bereits einen ähnlichen Schritt getan. Belehrt durch 
den großen Fehler, der früher begangen worden ist, als die Themse- 
quais mit ungeheuren Kosten aus öffentlichen Mitteln hergestellt 
worden waren, ohne daß man die umliegenden Grundbesiter heran- 
zog, deren Grundwerte um eine die Kosten der Anlage weit über- 
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