3. Die Einführung der Baubelchränkungen in dcen
äußeren Stadtteilen.
An den Königlichen Polizei-Präsidenten
Herrn Freiherr von Richthofen
Hochwohlgeboren
Hier.
Berlin, den 21. Januar 1892.
Petition
betreffend den Erlaß von Baubeschränkungen für die äußeren
Stadtteile.*)
Ew. Hochwohlgeboren
gestattet sich der unterzeichnete Verein, welcher aus Mitgliedern
aller politischen Parteien besteht und eine Verbesserung der Lage
der arbeitenden Klassen durch eine Reform der Bodenbesitzverhält-
nisse anstrebt, die nachfolgende Bitte zu unterbreiten:
Die Bauordnung vom 15. Januar 1887 hat in vielfacher Hinsicht
eine bessere bauliche Gestaltung unserer Stadt herbeigeführt. Die
Ausdehnung der Hofflächen ist vergrößert, die Feuersicherheit der
Gebäude ist erhöht, die Anordnung der Wohnräume selbst gesund-
heitlich erheblich verbessert worden.
Leider sind aber die Bestimmungen der gedachten Bauordnung,
welche für die enggebauten inneren Stadtteile festgesetzt wurden,
ohne jede Abänderung auf die weniger dicht bevölkerten äußeren
Stadtteile und auf die weit ausgedehnten unbebauten Flächen bis
zur Grenze des Weichbildes übertragen worden.
Die Bauordnung von 1887 erscheint nach dieser Richtung hin
ergänzender Bestimmungen dringend bedürftig. Der unterzeichnete
Verein hat daher in seiner zahlreich besuchten Versammlung vom. 4.
d. Mts. beschlossen, bei dem Königlichen Polizeipräsidium dahin vor-
stellig zu werden, für die äußeren Stadtteile die Höhe der Gebäude
wie die bebauungfähige Fläche in höherem Maße zu beschränken, als
es für die inneren Stadtteile angesichts der bestehenden Verhältnisse
s. Z. möglich gewesen ist.
Zur Begründung dieser Anträge gestatten wir folgendes anzu-
führen: Die zahlreichen Bedenken gegen die Unterbringung der Be-
völkerung in Mietkasernen sind allgemein anerkannt. Sowohl die
Behörden wie die weiten Kreise der Berliner Wohnungmieter sind
] *) Zeitschrift Frei Land 1892 Nr. 4.
441