Full text: Nationale Bodenreform

Verwendung wieder auf eine niedrige Spannung zurückzuführen, sind 
die Schranken durchbrochen, welche bisher die Fortleitung der Elek- 
trizität für technische Zwecke auf weitere Entfernungen vereitelten. 
Die in Frankfurt vorgeführte Kraftübertragung auf eine Entfer- 
nung von 175 Kilometer ist troß ihrer gewaltigen Länge nicht die 
Grenze des bequem erreichbaren. 
Durch diesen Umstand ist es möglich geworden, die Flußläufe in 
ungeahnter Weise für die Technik zu verwerten. Die Kraft zur 
Erzeugung des elektrischen Lichtes für ganze Städte, die Kraft, 
welche die gewaltigen Maschinen der großen Fabriken sowie die 
kleinen und kleinsten Maschinen (Drehbänke, Webstühle, Nähmas- 
schinen) der handwerkgemäßen Betriebe zu treiben vermag, kann von 
weit entlegenen Wasserläufen entnommen werden, ohne daß bei 
einer einheitlichen und zweckmäßigen Errichtung der Anlagen das 
Wasser den Zwecken der Landeskultur entzogen wird. 
Die Elektrotechnik hat aus den Wasserläufen eine ergiebige 
Quelle von Kraft für die Industrie gemacht, welche noch höher zu 
schätßen ist, als die Steinkohlenlager, mit welchen die Natur unser 
Vaterland gesegnet hat – denn während sich die Steinkohlenlager 
erschöpfen müssen, ist jene Quelle unversieglich. 
In rascher Erkenntnis dieser Sachlage hat die Privatspekulation 
nicht gezögert, ihre Hand nach den Wasserläufen auszustrecken. Noch 
während der Frankfurter Ausstellung, im August 1891, brachte die 
„Straßburger Post“ die Nachricht, daß im Badischen Schwarzwald 
von einer Gessellschaft unter der Hand alle Wasserläufe aufgekauft 
werden sollten, die für elektrische Kraftübertragng verwendbar 
wären; und im folgenden Monat berichtete die „Konstanzer Zeitung“, 
daß sich eine Aktiengesellschaft gebildet habe, um mittelst der Gefälle 
des in den Bodensee mündenden Flüßchens Argen die Städte Lin- 
dau, Ravensburg, Tettnang, Friedrichshafen, Wangen und Wein- 
garten, sowie die anliegenden Ortschaften mit elektrischem Licht und 
elektrischer Kraft zu versorgen. 
Soll also einer Zersplitterung der Kräfte vorgebeugt werden, soll 
verhindert werden, daß der Gewerbetreibende besonders auch der 
Handwerkmeister, welcher auf die Einführung kleiner ohne Mühe 
und Gefahr zu betreibender Kraftmaschinen in seiner bedrängten 
Lage besondere Hoffnungen setzt, dem mächtigen Großkapital einen 
hohen Tribut entrichten muß, so müssen schleunigst Schritte getan 
werden. 
Nach der vor kurzem im Abgeordnetenhause abgegebenen Erklä- 
rung, daß noch in diesem Jahre ein Gesetzentwurf betreffs des 
Wassserrechtes ausgearbeitet werden solle, bietet sich jetzt die Gelegen- 
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