Verwendung wieder auf eine niedrige Spannung zurückzuführen, sind
die Schranken durchbrochen, welche bisher die Fortleitung der Elek-
trizität für technische Zwecke auf weitere Entfernungen vereitelten.
Die in Frankfurt vorgeführte Kraftübertragung auf eine Entfer-
nung von 175 Kilometer ist troß ihrer gewaltigen Länge nicht die
Grenze des bequem erreichbaren.
Durch diesen Umstand ist es möglich geworden, die Flußläufe in
ungeahnter Weise für die Technik zu verwerten. Die Kraft zur
Erzeugung des elektrischen Lichtes für ganze Städte, die Kraft,
welche die gewaltigen Maschinen der großen Fabriken sowie die
kleinen und kleinsten Maschinen (Drehbänke, Webstühle, Nähmas-
schinen) der handwerkgemäßen Betriebe zu treiben vermag, kann von
weit entlegenen Wasserläufen entnommen werden, ohne daß bei
einer einheitlichen und zweckmäßigen Errichtung der Anlagen das
Wasser den Zwecken der Landeskultur entzogen wird.
Die Elektrotechnik hat aus den Wasserläufen eine ergiebige
Quelle von Kraft für die Industrie gemacht, welche noch höher zu
schätßen ist, als die Steinkohlenlager, mit welchen die Natur unser
Vaterland gesegnet hat – denn während sich die Steinkohlenlager
erschöpfen müssen, ist jene Quelle unversieglich.
In rascher Erkenntnis dieser Sachlage hat die Privatspekulation
nicht gezögert, ihre Hand nach den Wasserläufen auszustrecken. Noch
während der Frankfurter Ausstellung, im August 1891, brachte die
„Straßburger Post“ die Nachricht, daß im Badischen Schwarzwald
von einer Gessellschaft unter der Hand alle Wasserläufe aufgekauft
werden sollten, die für elektrische Kraftübertragng verwendbar
wären; und im folgenden Monat berichtete die „Konstanzer Zeitung“,
daß sich eine Aktiengesellschaft gebildet habe, um mittelst der Gefälle
des in den Bodensee mündenden Flüßchens Argen die Städte Lin-
dau, Ravensburg, Tettnang, Friedrichshafen, Wangen und Wein-
garten, sowie die anliegenden Ortschaften mit elektrischem Licht und
elektrischer Kraft zu versorgen.
Soll also einer Zersplitterung der Kräfte vorgebeugt werden, soll
verhindert werden, daß der Gewerbetreibende besonders auch der
Handwerkmeister, welcher auf die Einführung kleiner ohne Mühe
und Gefahr zu betreibender Kraftmaschinen in seiner bedrängten
Lage besondere Hoffnungen setzt, dem mächtigen Großkapital einen
hohen Tribut entrichten muß, so müssen schleunigst Schritte getan
werden.
Nach der vor kurzem im Abgeordnetenhause abgegebenen Erklä-
rung, daß noch in diesem Jahre ein Gesetzentwurf betreffs des
Wassserrechtes ausgearbeitet werden solle, bietet sich jetzt die Gelegen-
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