wohlwollend die Absicht des Staates gewesen ist, dem Apothekergewerbe
durch das bisherige Verfahren ein gesichertes Auskommen und
damit die Möglichkeit gewissenhafter Pflichterfüllung zu verschaffen,
diese Absicht durch die Verkäuflichkeit der Apotheken und durch ihre
Eigenschaft als sichere Kapitalanlage vollständig vereitelt worden ist.
Der erste Besitzer kapitalisiert regelmäßig dieses sein Vorrecht und
tritt unter Mitbenutzung des Umstandes, daß das Kapital bei seiner
Anlage immer nach sicheren Werten trachtet, dasselbe an seinen
Nachfolger nur für eine Summe ab, die diesem neben der Verzinsung
der Kapitals nur ein sehr bescheidenes Arbeiteinkommen ermöglicht.
So kommt es, daß der Nachfolger häufig genug nur dem
Namen nach Besitzer ist, in Wirklichkeit ist er Verwalter fremder
Kapitalien. Diese ungerechte Bereicherung des Erstbesitzers wird
vermieden, wenn die Gerechtsame für die neu zu errichtenden Apotheken
dauernd im Besitz der Gemeinde verbliebe.
Die Verpachtung der neu zu errichtenden Apotheken durch die
Gemeinden wäre für den Apothekerstand selbst von wohltätigen
Folgen. Sie wäre für alle nicht bessißzenden Apotheker eine wesentliche
Verbesserung ihrer Aussichten. Viele der tüchtigsten Mitglieder
des Standes gelangen nie zur Selbständigkeit, weil die Zahl der
neu verliehenen Konzessionen nur gering ist. Zum Ankauf einer
vorhandenen Apotheke besitzen sie nicht die infolge des Konzessionsschachers
erforderlichen hohen Mittel. Das bedrückende Gefühl dieser
Verhältnisse lastet sehr schwer auf ihnen und treibt sie schließlich
dazu, das erlernte Fach zu verlassen und sich einer ungewissen Zukunft
zuzuwenden. Allen diesen durch die heutigen Zustände gesschädigten
Mitgliedern des Standes wäre es eine Wohltat, wenn sie
die Aussicht hätten, bei Freiwerden einer Konzession auch ohne den
Besitz größerer Kapitalien in die Lage zu kommen, eine Apotheke zu
erwerben.
Daneben ist noch ganz besonders die üble Wirkung des jetzigen
Systems auf die arbeitenden Klassen in betracht zu ziehen. Infolge
der staatlichen Gesetzgebung ist die arbeitende Bevölkerung zu
einem großen Teile zur Krankenversicherung verpflichtet. Es ist nun
ganz zweifellos, daß der Arbeiterstand den hohen Kapitalwert der
Apothekerkonzesssionen nur als den kapitalissierten Betrag dessen ansieht,
was er in seinen Krankenkassenbeiträgen für die Medikamente
zuviel bezahlen muß. Man ist in den Arbeiterkreisen notwendigertweise
der Ansicht, daß der Arbeiter die hohen Konzessionswerte in
seinen Krankenkassenbeiträgen seinerseits zu verzinsen habe. Auch
"st tler Grunde erscheint es dringend nötig, eine Besserung hereizuführen.
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