Kriegsminissteriums mit der Stadtgemeinde Berlin vor einiger Zeit
eingeleitet sein sollen. Ein solches Abkommen würde zweifellos den
staatlichen wie den städtischen Interessen sehr entsprechen.
Hierzu tritt noch die Rücksicht auf die ganze Lage der großstädtischen
Wohnungfrage. Daß hierin etwas geschehen muß, insbesondere
für eine bessere Unterbringung der Arbeiter gesorgt werden muß,
unterliegt keinem Zweifel. Eure Exzellenz sind selbst in dieser Beziehung
durch Gründung der Arbeiterkolonie Haselhorst bei Spandau
mit einem für andere Verwaltungen höchst nachahmenswerten
Beispiel vorangegangen. In der Großstadt selbst ist aber die Wohnungfrage
gleichbedeutend mit der Beschaffung von Bauplätzen. Die
künftigen Erfolge der nach dieser Richtung hin tätigen schon bestehenden
und neu zu bildenden gemeinnütigen Baugenosssenschaften
hängen allein davon ab, ob Staat und Gemeinde hier helfend eingreifen
werden und diesen Genossenschaften durch pachtweise überlassung
geeigneter Bauplätze ihre Wirksamkeit erleichtern können.
Dies kann aber nur geschehen, wenn der jett vorhandene fiskalische
Besitz nicht mehr durch Verkäufe an Spekulanten geschmälert, sondern
im Gegenteil tunlichst vermehrt wird. Es liegt hier ein Grund
von höchster sogialpolitischer Bedeutung vor.
Der unterzeichnete Verein, der sich besonders mit der Wohnungund
Bodenfrage beschäftigt und die endgültige Lösung nur in der
Kommunalisierung des Bodens erblickt, hat deshalb mit großem Bedauern
ersehen, daß die Militärverwaltung dennoch jetzt mit der
Veräußerung umfangreicher Grundstücke an Private vorgehen will.
Nach amtlicher Bekanntmachung des hiesigen Königlichen Proviantamtes
in Nr. 247 des Berliner Tageblattes ift für den 17. Juni d.
Jahres Termin zum. Verkaufe des wertvollen Grundstücks an der
Ecke Alexander- und Magazinstraße angesetzt worden.
Die unterzeichneten Bürger, welche gegenüber der durch solche
Verkäufe begünstigten Spekulation das Interesse des Gemeinwohls
vertreten, gestatten sich daher unter Hervorhebung der angeführten
wichtigen Gründe bei Eurer Exzellenz dahin vorstellig zu werden,
daß-der fragliche Termin aufgehoben und Verhandlungen über eine
überlassung des Grundstücks mit der Stadtgemeinde Berlin eingeleitet
werden. Ebenso daß in Zukunft alle zu veräußernden Grundstücke
zunächst dem Magistrat angeboten werden. Eine solche Maßregel
würde für die Stadt von großem Vorteil sein. Auch den Interessen
des Staates, der Gesamtheit entspricht sie am besten, während
bei überlasung der im Staatsbesite befindlichen Grundsîtücke
an Private nur einzelne sich bereichern.
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