„Mit Unrecht hat man bisher angenommen, daß Kapital
nichts als angehäufte Arbeit und die Ar b e it die e in zi g e
Quelle aller Werte sei, sie ist nur eine der beiden
Hauptquellen allet Werte.
Die andere, die Arbeit überhaupt erst ermöglichende Haupt-
quelle aller Arbeit ist der Grund und Boden.“ (S. 110.)
Der Erdboden, das Urgeschenk der Natur, sei aber mo-
nopolisiert (S. 113). Ginge es so fort, so würde einer-
seits die Volksarmut und andersseits die Eigentumüber-
macht des einzelnen immer mehr wachsen:
„Nur ein Rettungweg ist hier möglich: Der Grun d
und Bod en mu ß wieder V olk s ei g en t u m wer-
den, die g an ze Erde schließlich zu dem werden, was sie
allein dauernd sein kann ~ Volks- und Menschheiteigentum.“
(S. 142.)
[ verlangte, daß das Volk durch gesetzliche
Volksabstimmung die Verstaatlichung des Grund
und Bodens oder des Grundvorrechts beschließen solle.
Die Verstaatlichung könne dann je nach den historisch
herangebildeten Verhältnissen entweder 1) mittelst eines
Enteignunggesetzes unter Entschädigung der jetzigen Be-
sitzer oder 2) mittelst der Grundzinsbesteuerung oder 3)
mittelst Hypotheken-Kreditgewährung durchgeführt wer-
den (S. 152). Stamm hat die sich dafür bietenden Mög-
lichkeiten näher auseinandergesetzt, wobei er wie Gossen
das Argument verwertet hat, daß der Staat Kapitalien
stets etwa 1 v. H. billiger geliehen erhalten werde als
Privatleute. Mit diesem Zinsübersschuß könne er die von
ihm angenommenen Kapitalien graduell für sich selbst
amortisieren. Vermöge der an ihn zu zahlenden Hypo-
theken- d. h. Grundzinsen behielte der Staat die Ober-
hoheit über allen Grund und Boden (S. 166). Für die
Überlassung des Bodens verlangt er mit Gossen die freie
Konkurrenz (S. 171). Es sollte jedoch nie erlaubt sein,
vom Staate erhaltenes Land gegen einen Pacht- oder
37