Full text: Nationale Bodenreform

„Mit Unrecht hat man bisher angenommen, daß Kapital 
nichts als angehäufte Arbeit und die Ar b e it die e in zi g e 
Quelle aller Werte sei, sie ist nur eine der beiden 
Hauptquellen allet Werte. 
Die andere, die Arbeit überhaupt erst ermöglichende Haupt- 
quelle aller Arbeit ist der Grund und Boden.“ (S. 110.) 
Der Erdboden, das Urgeschenk der Natur, sei aber mo- 
nopolisiert (S. 113). Ginge es so fort, so würde einer- 
seits die Volksarmut und andersseits die Eigentumüber- 
macht des einzelnen immer mehr wachsen: 
„Nur ein Rettungweg ist hier möglich: Der Grun d 
und Bod en mu ß wieder V olk s ei g en t u m wer- 
den, die g an ze Erde schließlich zu dem werden, was sie 
allein dauernd sein kann ~ Volks- und Menschheiteigentum.“ 
(S. 142.) 
[ verlangte, daß das Volk durch gesetzliche 
Volksabstimmung die Verstaatlichung des Grund 
und Bodens oder des Grundvorrechts beschließen solle. 
Die Verstaatlichung könne dann je nach den historisch 
herangebildeten Verhältnissen entweder 1) mittelst eines 
Enteignunggesetzes unter Entschädigung der jetzigen Be- 
sitzer oder 2) mittelst der Grundzinsbesteuerung oder 3) 
mittelst Hypotheken-Kreditgewährung durchgeführt wer- 
den (S. 152). Stamm hat die sich dafür bietenden Mög- 
lichkeiten näher auseinandergesetzt, wobei er wie Gossen 
das Argument verwertet hat, daß der Staat Kapitalien 
stets etwa 1 v. H. billiger geliehen erhalten werde als 
Privatleute. Mit diesem Zinsübersschuß könne er die von 
ihm angenommenen Kapitalien graduell für sich selbst 
amortisieren. Vermöge der an ihn zu zahlenden Hypo- 
theken- d. h. Grundzinsen behielte der Staat die Ober- 
hoheit über allen Grund und Boden (S. 166). Für die 
Überlassung des Bodens verlangt er mit Gossen die freie 
Konkurrenz (S. 171). Es sollte jedoch nie erlaubt sein, 
vom Staate erhaltenes Land gegen einen Pacht- oder 
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