sung der Hypotheken durch staatliche Pfandbriefe eingetreten.
Er hat dabei ausdrücklich gesagt, daß er die Anregung
zu diesem Vorschlage dem Buche von Dr. Theodor
Stamm verdankt habe. Die Pfandbriefe sollten mit 83 v.
Hundert verzinst werden, während die Grunöbesitzer 414
v. Hundert Zinsen zahlen sollten. Den Zinsunterschied
von 114, v. Hundert sollte der Staat zur Tilgung der
Pfandbriefe verwenden. In seiner Broschüre: „Der
einzige Rettungsweg“ hat er versucht, seine Vorschläge
weiter zu begründen.
C. v. Hellcdorf-Baumersrode.
JIF§ sind der Landbewegung neue Helfer erstanden.
Zu dem badischem Fabrikanten, der sein friedliches
Gaggenau verlassen hatte, um als Reformer die Welt
zu durchwandern, trat der preußische Großgrundbesitzer
C. v. Hell d o r f - Baumersrode, der sich mit einer keck
in die Welt geschickten Rakete offen zu den gleichen Zielen
bekannte. In seiner Schrist: „Die Verstaatlichung des
Grund und Bodens oder Schutzölle für die Landwirtschaft“
Berlin 1885, führte er an der Hand seiner Wirtschaftbücher
den Nachweis, daß Schutzzölle nur den gegegenwärtigen
Besitzern helfen, aber nicht das Mißverhältnis
zwischen Ertrag- und Kaufwert beseitigen könnten.
In einer zweiten Schrift: „Das Recht der Arbeit
und die Landfrage“, Berlin 1886, hat er seine Stellung
zur Bodenfrage unter Bezugnahme auf Stamm, George
und Flürscheim weiter begründet.
Mit Professor Schmoller hat v. Helldorf derb abgerechnet.
Dieser hatte sich in einer Kritik des Werkes von
Henry George in bedauerlicher Weise über den Amerikaner
lustig gemacht, der in Ermangelung anderweiter
philosophischer, rechtsgeschichtlicher, kultur- und wirtschaftgeschichtlicher
Bildung mit Anstand glaube in dem
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