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statt, nachdem die Umsätze in die Spalte „Eigenrechnung“ ein-
getragen sind, also am Ende des Monats. Will man im Laufe des
Monats eine Abstimmung vornehmen, so muß man die Umsätze der
betreffenden Werte auf der abzustimmenden Seite bis zum Abstim-
mungstage berücksichtigen. Nehmen ‘wir an, es solle an der punk-
tierten Stelle des letzten Beispiels ein Übertrag, auf die nächste Seite
stattfinden und damit eine Abstimmung der Seite verbunden sein, so
ergeben sich. an dieser Stelle zunächst die 'Additionen: Fremdrech-
nung 2198/4343, Eigenrechnung 2307/’216, Kontrollspalte 133 795/
133 741. Diese Additionen sind auf die nächste Seite zu übertragen.
Um die Zahlen aber auf ihre Richtigkeit prüfen zu können, muß man
ihnen die links gebuchten Zahlungswerteposten hinzufügen: Soll
788, Haben 734. Dann ergibt die Eigenrechnung: 3095/950, weist
also mit 2145 den gleichen Saldo auf, wie die Fremdrechnung, und
die Kontrollspalte vermehrt um 734/788 ergibt mit beiderseits
134529 Ausgleichung.
Richtet man zwei Spalten „Kontenstand‘ ein, die. eine als
„Fremdkontenstand“, die andere als „Eigenkontenstand‘“, so prüfen
die Kontrollspalten die Salden der Fremdrechnung und Eigenrech-
nung im Einzelnen.
Die Einrichtung der Spalte „Kontenstand“ verlangt bei jedem
Eintrag eines Grundbuchpostens die sofortige Ausrechnung des
neuen Saldos, die auf dem Beleg vorgenommen wird, bei ausgehen-
den Rechnungen wird der neue Fremdkontosaldo auf der Rechnung
verzeichnet, ferner die handschriftliche Eintragung des neuen Sal-
dos auf die Kontokarte, die Eintragung des alten wie des neuen Sal-
dos in die Spalte „Kontenstand‘“, die Addition der letzteren nebst
Vergleichung, daneben die monatliche Eintragung des Saldos der
Karte in die Monatsrechnung, die aber den Kontostand bereits ge-
geben vorfindet. Dem durch alle diese Maßnahmen entstehenden
nicht unbeträchtlichen Mehr an Arbeit steht als Vorteil gegenüber
die laufende Kontrolle des Standes der Konten, vor Allem der
Fremdkonten, die die Deckungspflicht sofort feststellt, so daß die
Führung eines Buches der Fälligkeiten entbehrlich wird, ferner in
der schnellen und jederzeitigen Abschlußmöglichkeit.
Die Eintragung des Saldos auf die Karte findet, wie bemerkt,
handschriftlich statt. Es muß, wenn auf der Karte für den neuen
Saldo, der ein Soll-, wie ein Habensaldo sein kann, nur eine Kolonne
zur Verfügung steht, ein Habensaldo von einem Sollsaldo durch an-
dersfarbige Tinte unterschieden werden. Man kann aber auch eine
Spalte mit zwei Kolonnen für Soll und Haben des neuen Konto-
standes auf den Karten einrichten, in welchem Falle man keine ver-
schiedenen Tinten benötigt. Ordnet man gleichzeitig im Grundbuch
zwei Spalten für die Saldenkontrolle an, die eine für den alten Stand
mit Soll und Haben, die andere für, den neuen Stand mit Soll und
Haben, so läßt sich die handschriftliche Eintragung des neuen Sal-
dos in die Karte umgehen; dieser kann bei der Grundbuchung gleich-
falls durchgeschrieben werden. Die Spalte des neuen Kontenstan-