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Zusammenfassung aller Fremd- und Eigenkonten zum Zwecke ihrer
Begleichung, die zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres wieder
aufgehoben wird, ist das, was die Ertragsermittelung zur Bilanz er-
weitert und auf dem die Ausgleichung übernehmenden Bilanzkonto
zum Ausdruck gelangt. Die beiden Rechnungen laufen selbständig
neben einander, bis die Bilanz die Bildung des Bilanzkontos und da-
mit die Überführung der Fremdkontensalden auf die Eigenrechnung
notwendig macht. Die Vereinigung beider Rechnungen findet auf
diese Weise am Bilanztage statt. Es können aber auch die Ele-
mente des Bilanzkontos von vornherein vereinigt werden. Dies läßt
sich einfach dadurch erreichen, daß man Fremd- und Eigenrech-
nung in ein Buch einträgt. Dann wird in diesem Buche Ausgleichung
herrschen, weil jede Rechnung den gleichen Saldo zeigt, nur ent-
gegengesetzt nach Soll und Haben; der Saldo der eigenen Rechnung
hebt den der andern auf. Eine solche Vereinigung, beider Rechnungen
ist am Platze, wo sowohl die Zahl der Fremd- wie der Eigenkonten
eine beschränkte ist, dagegen erweist sie sich nicht als zweckmäßig,
wo dies nicht der Fall ist, wo namentlich viele Fremdkonten be-
stehen. Es läßt sich dann die gewollte Vereinigung auf folgende)
Weise zu erreichen. Wir entziehen der Fremdrechnung das Unter-
nehmer- oder Kapitalkonto, desgleichen einige andere Konten,
hauptsächlich aus dem Gesichtspunkte, daß wir sie in dem Bilanz-
bilde getrennt aufführen wollen, auch aus dem Grund, weil sie im
Laufe des Jahres wenig benutzt werden, also auch das Konto des
stillen Gesellschafters, der Ehefrau, des Hypothekengläubigers, des
Hypothekenschuldners, der Obligationsgläubiger und schließlich
auch das Konto der Wechselgläubiger wegen seiner Unpersönlich-
keit. Diese Konten fügen wir der Eigenrechnung hinzu. Durch die
Entziehung dieser Konten wird die Fremdrechnung unvollständig,
zu einer Rumpffremdrechnung; sie enthält nur noch die Konten des
laufenden Geschäftsverkehrs, womit ihr aber für die Zwecke des
laufenden Betriebs und des Verkehrs mit den in Betracht kommen-
den Fremdpersonen doch ihre vollständige Bedeutung erhalten
bleibt. Ziehen wir nun weiter den Inhalt dieser Rumpffremdrech-
nung aus dem Grundbuche mittels einer Sammelarbeit zusammen
zu einem oder einigen Fremdkonten und fügen diese ebenfalls der
Eigenrechnung hinzu, so haben wir die Vereinigung von Fremd-
und Eigenkonten hergestellt. Bei der Bilanz haben wir es nicht
mehr mit den einzelnen Fremdkonten, sondern mit Gruppen der-
selben zu tun, wie sie in dem Bilanzbilde erscheinen sollen, Die
Rumpffremdrechnung, wie wir sie nannten, nunmehr die Fremdrech-
nung schlechthin, spielt für die Bilanz nur noch insofern eine Rolle,
als sie dazu dient, das Konto oder die Konten, zu denen sie in dem
Buche der vereinigten Rechnungen zusammengefaßt wurde, auf
ihre Richtigkeit zu prüfen. Ist die Fremdrechnung auf ein Konto
zusammengezogen, so ergibt sie das Fremdrechnungskonto,
wobei der Begriff Fremdrechnung in eingeschränktem Sinne aufzu-
fassen ist. Verteilt man ihren Inhalt, weil man dem Bilanzkonto die