Full text: Leistung und Wert

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zweck gerichtete Gegensätzlichkeit der Geschäfte: Auf der 
einen Seite zahlreiche Geschäfte sehr verschiedener Art, aus denen 
der Unternehmer zur Zahlung verpflichtet wird, indem er Werte er- 
wirbt, Werte an Sachen und an Arbeit, Geschäfte, die ihm die Mög- 
lichkeit schaffen für noch zahlreichere, den Betrieb kennzeichnende 
Geschäfte entgegengesetzten Sinnes, aus denen er zum Zahlungs- 
empfang berechtigt wird, indem er Werte gibt und mit ihnen. den 
Entgelt seiner Unternehmertätigkeit einzuziehen trachtet. Wir 
drücken den Gegensatz aus, indem wir die einen Geschäfte die W er- 
bungsgeschäfte, die ‚anderen. „die Ver wmerlungs- 
geschäfte nennen. 
Wo der organische Zusammenhang gegensätzlich gerichteter 
Geschäfte nicht vorhanden ist, führt der leitende Wirtschaftszweck 
entweder nur zu Geschäften, die den werbenden, oder nur zu Ge- 
schäften, die den verwertenden des Kaufmanns an die Seite gestellt 
werden können. Im ersteren Falle fehlt die Absicht der Verwertung; 
die Geschäfte. sind Anschaffungsgeschäfte zum Zwecke des Ver- 
brauchs oder des verbrauchenden Gebrauchs. Im anderen Falle 
fehlen die Werbungsgeschäifte, und es finden nur verwertende statt. 
Indem sich der Gegenstand der letzteren nicht aus werbenden er- 
gibt, kann er nur in der Person des Leistenden liegen, muß also eigene 
Arbeit sein. Daß die Aneignung der Kenntnisse und die Ausbildung 
der Fähigkeiten unter Umständen viel Geld gekostet hat, begründet 
nicht die Werbungsgeschäfte im kaufmännischen Sinne, auch nicht, 
daß die Ausübung der Tätigkeit gewisse Aufwandsgeschäfte mit sich 
führt. So braucht ein Anwalt ein Sprechzimmer und eine Schreib- 
stube, Einrichtung dafür und die Tätigkeit eines oder mehrerer An- 
gestellten. Aber sein Erwerb geht nicht aus diesen Geschäften her- 
vor. In dem Maße aber, als zu diesen Geschäften solche hinzukom- 
men, die für den Erwerbszweck bestimmend sind, treten die Merk- 
male des kaufmännischen Betriebes hervor. Errichtet z. B. ein Arzt 
eine Heilanstalt, so daß sich mit der ärztlichen Tätigkeit die entgelt- 
liche Darbietung sachlicher Güter, die in größeren Mengen beschafft 
und bereitgestellt werden müssen, überhaupt ein wirtschaftlicher 
Betrieb größeren Umfanges vereinigt, so sind das rein werbende Ge- 
schäfte, die den Arzt zum Kaufmann machen. ; 
Begründet somit der organische Gegensatz von Werbungs- und 
Verwertungsgeschäften den Kaufmannsbegriff, so macht folgerichtig 
das auf diesem Gegensatz beruhende Kontensystem die Buchhaltung 
zur kaufmännischen, Man pflegt die kaufmännische Buchhaltung die 
doppelte zu nennen wegen ihrer doppelten Kontenführung im Gegen- 
satz zur einfachen, die nur die nach außen gerichtete Rechnung 
kennt. W eil diese Buchhaltung eine kaufmännische ist, so ist sie 
eine doppelte. Wendet man sie an, wo jener organische Zusammen- 
hang zwischen Werbungs- und Verwertungsgeschäften fehlt, so ent- 
steht, indem man die Einnahmen als Gewinne, die Ausgaben als Ver- 
luste behandelt, eine kaufmännisch zugestutzte Einnahmen- und 
Ausgabenrechnung.
	        
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