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zweck gerichtete Gegensätzlichkeit der Geschäfte: Auf der
einen Seite zahlreiche Geschäfte sehr verschiedener Art, aus denen
der Unternehmer zur Zahlung verpflichtet wird, indem er Werte er-
wirbt, Werte an Sachen und an Arbeit, Geschäfte, die ihm die Mög-
lichkeit schaffen für noch zahlreichere, den Betrieb kennzeichnende
Geschäfte entgegengesetzten Sinnes, aus denen er zum Zahlungs-
empfang berechtigt wird, indem er Werte gibt und mit ihnen. den
Entgelt seiner Unternehmertätigkeit einzuziehen trachtet. Wir
drücken den Gegensatz aus, indem wir die einen Geschäfte die W er-
bungsgeschäfte, die ‚anderen. „die Ver wmerlungs-
geschäfte nennen.
Wo der organische Zusammenhang gegensätzlich gerichteter
Geschäfte nicht vorhanden ist, führt der leitende Wirtschaftszweck
entweder nur zu Geschäften, die den werbenden, oder nur zu Ge-
schäften, die den verwertenden des Kaufmanns an die Seite gestellt
werden können. Im ersteren Falle fehlt die Absicht der Verwertung;
die Geschäfte. sind Anschaffungsgeschäfte zum Zwecke des Ver-
brauchs oder des verbrauchenden Gebrauchs. Im anderen Falle
fehlen die Werbungsgeschäifte, und es finden nur verwertende statt.
Indem sich der Gegenstand der letzteren nicht aus werbenden er-
gibt, kann er nur in der Person des Leistenden liegen, muß also eigene
Arbeit sein. Daß die Aneignung der Kenntnisse und die Ausbildung
der Fähigkeiten unter Umständen viel Geld gekostet hat, begründet
nicht die Werbungsgeschäfte im kaufmännischen Sinne, auch nicht,
daß die Ausübung der Tätigkeit gewisse Aufwandsgeschäfte mit sich
führt. So braucht ein Anwalt ein Sprechzimmer und eine Schreib-
stube, Einrichtung dafür und die Tätigkeit eines oder mehrerer An-
gestellten. Aber sein Erwerb geht nicht aus diesen Geschäften her-
vor. In dem Maße aber, als zu diesen Geschäften solche hinzukom-
men, die für den Erwerbszweck bestimmend sind, treten die Merk-
male des kaufmännischen Betriebes hervor. Errichtet z. B. ein Arzt
eine Heilanstalt, so daß sich mit der ärztlichen Tätigkeit die entgelt-
liche Darbietung sachlicher Güter, die in größeren Mengen beschafft
und bereitgestellt werden müssen, überhaupt ein wirtschaftlicher
Betrieb größeren Umfanges vereinigt, so sind das rein werbende Ge-
schäfte, die den Arzt zum Kaufmann machen. ;
Begründet somit der organische Gegensatz von Werbungs- und
Verwertungsgeschäften den Kaufmannsbegriff, so macht folgerichtig
das auf diesem Gegensatz beruhende Kontensystem die Buchhaltung
zur kaufmännischen, Man pflegt die kaufmännische Buchhaltung die
doppelte zu nennen wegen ihrer doppelten Kontenführung im Gegen-
satz zur einfachen, die nur die nach außen gerichtete Rechnung
kennt. W eil diese Buchhaltung eine kaufmännische ist, so ist sie
eine doppelte. Wendet man sie an, wo jener organische Zusammen-
hang zwischen Werbungs- und Verwertungsgeschäften fehlt, so ent-
steht, indem man die Einnahmen als Gewinne, die Ausgaben als Ver-
luste behandelt, eine kaufmännisch zugestutzte Einnahmen- und
Ausgabenrechnung.