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kontenmäßig ab. Die Gegenstandsbuchhaltung aber braucht Einzel-
ausgangsbelege. Wären solche aber auch in brauchbarer Form vor-
handen, was sehr selten der Fall ist — die üblichen Verkaufszettel
sind nur für den Kassenverkehr bestimmt —, so würde ihre Fülle die
Verarbeitung und Eintragung praktisch unmöglich machen. Ein Not-
behelf wäre die Einschiebung einer inneren Leistung: Lager an Ver-
kauf“ gefürht. Dieses übernimmt im Eingang die dem Verkauf über-
gebenen Mengen unter Beifügung des Verkaufspreises. Den Aus-
gang in dem Lagerbuch „Verkauf“ bilden die an die Hauptkasse ab-
gelieferten Barbeträge oder Kreditzettel und der Saldo ist der Wert-
bestand des Verkaufslagers. Die Verkaufspreise müssen eingehalten
werden. Aus dem Hauptlagerbuch können zum Zwecke der Auf-
nahme die Mengen der einzelnen Sachen ausgezogen werden; das
Lagerbuch „Verkauf“ liefert den Wert des Verkaufslagerbestandes,
der auf den Einkaufs- bzw. den vollen Werbungswert zurückzu-
führen ist. Wo auch diese Einrichtung unmöglich ist, muß. allgemein
zu einer Art Wertskontro gegriffen werden. Der Wert des Bestan-
des ist gleich dem Einkaufspreis abzüglich des Verkaufspreises der
abgesetzten Waren, nachdem von letzterem die kaufmännische Ar-
beit und die Unternehmerleistung gekürzt worden sind. Es findet
eine Einteilung nach Warengattungen statt, denen meist gesonderte
Verkaufsabteilungen entsprechen. Diese müssen die vorgeschriebe-
nen Preise genau einhalten. Für die Zurückführung der Verkaufs-
preise auf die gezahlten Einkaufspreise ist eine genaue Selbstkosten-
berechnung Voraussetzung. Aufnahmen der Bestände sind notwendig
sowohl für die laufende Verkaufskontrolle, wie für die Kapitalnach-
weisung. Im Folgenden ist davon ausgegangen, daß Mengenskontren
möglich sind.
Die Handelswerte sind nicht nur mengenmäßig zu erfassende
Dinge, sie sind Teile des Kapitals, einer Wertgesamtheit, zu deren
Feststellung die Buchhaltung des Leistungsgegenstandes zu dienen
hat. Sie muß also nicht allein die Menge, sondern auch den Wert er-
fassen. Teile des Kapitals sind die Handelswerte in Höhe des in sie
übergegangenen Geldes. Wenn wir in dem Eingang der Sachen und
Arbeitsmittel zu den Mengen die Leistungswerte des Werbungs-
geschäftes hinzufügen, ersehen wir, was die eingegangenen Mengen
gekostet haben; wenn wir in dem Ausgang der Sachen (der Handels-
wert Arbeitsmittel, für den bezüglich des Ausgangs besondere Ge-
setze gelten, mag zunnächst außer Betracht bleiben) die Leistungs-
werte des Verwertungsgeschäftes hinzufügen, ersehen wir, was die
verkauften Sachen gebracht haben. Wir ersehen jedoch aus einem
Vergleich der Summe der Eingangswerte mit der Summe der Aus-
gangswerte nicht den Anschaffungswert des Bestandes (meist ein
Durchschnittswert). Können wir aber die kaufmännische Arbeit in
den Eingang stellen, so bringen wir damit die Eingangsseite auf den
Selbstkostenpreis, können die Selbstkosten der Bestandmengen er-
rechnen, nach deren Ansetzung die Unternehmerarbeit als Über-
schußgröße ausfällt. Soweit Sachen nicht verkauft sind, ist auch