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mit der Sache, deren anhangender Wert er geworden ist, in den Ver-
wertungsgeschäften seinen Ausgang. Die Auffassung der Arbeit als
eines Wertes lehnt daher den Begriff Unkosten, Verlust, ab. Ein sei-
nen Zweck erfüllendes Werbungsgeschäft kann nicht Verlust be-
deuten. Ihm fehlte sonst der Gegenstand, den jedes Geschäft haben
muß. Der Gegenstand aber muß ein Wert sein, denn er trat an die
Stelle eines anderen Wertes, des Geldes, und soll im Verwertungs-
geschäft wieder zu Geld werden.
Im Allgemeinen erwirbt der Mensch, wenn er eine Sache kauft,
in der Hauptsache Arbeit. Das Holz vom Eichbaum im Walde wurde
zum Schreibtisch; wieviele Arbeit der verschiedensten Art war
nötig, um das Holz bis zu dieser Wertstufe und in das Lager des Mö-
belhändlers zu bringen! So kauft der Kaufmann mit der Sache Ar-
beit, fügt seine Handelsarbeit hinzu, und der Käufer erwirbt wieder-
um Sache. Nicht immer aber fügt der Kaufmann einer gekauften
Sache lediglich Handelsarbeit hinzu; vielmehr, indem er zunächst
Techniker ist, formt, bildet er aus Bestandteilen, aus Grund- und
Hilfsstoffen die zu verkaufende Sache, schafft ein Werk unter Zu-
hilfenahme von gekaufter Arbeit, welche nötig ist, gekaufte oder der
Natur abgewonnene Stoffe zur Handelssache, zur Ware umzuwan-
deln, kennzeichnet die Industrie. Auch die Werkarbeit ist nicht allein
Menschenarbeit, sondern auch das, was sie fördert, ermöglicht, er-
setzt. Daher sind Werkarbeit im weiteren Sinne die technischen Ar-
beitsmittel. Der Kauf einer Maschine bedeutet den Kauf von Arbeit.
Nur in diesem Sinne hat sie für den Betrieb Bedeutung, sonst wäre
sie eine Sache und müßte veräußert werden, als Arbeitsmittel, falls
ihr diese Bedeutung für einen anderen Betrieb noch zukommt, als
Rohmaterial im anderen Falle. Arbeitsmittel ist auch der Raum, in
dem sich die Werkarbeit vollzieht. Als gekaufte Arbeit ist das Ar-
beitsmittel ein Wert, der in die Arbeitserzeugnisse übergeht, nach
und nach aufgebraucht wird. Nur der Grund und Boden macht hier-
von eine Ausnahme. Die Arbeitsmittel, als nicht zur Veräußerung
bestimmt, pflegen als Anlagewerte bezeichnet zu werden. Die Werk-
arbeit zerfällt nach dem Gesagten in die persönliche, die Lohnarbeit,
und in die die persönliche Arbeit teils unterstützende, teils erset-
zende Arbeit der Arbeitsmittel, die wir als die allgemeine Werk-
arbeit bezeichnen wollen (Betriebskosten der Praxis).
Arbeit kann Gegenstand sowohl des werbenden, wie des ver-
wertenden Geschäfts sein. Hier liefert der Unternehmer Arbeit,
läßt sie durch seinen Betrieb leisten, indem er sie im Wege werben-
der Geschäfte kauft. Diese den Betrieb durchlaufende Arbeit wollen
wir die Betriebsarbeit nennen. Wo die Zweckleistung des
Verwertungsgeschäftes nicht eine Sache (Ware, Werk) zum Gegen-
stande hat, muß sie Betriebsarbeit sein. Sie ist daher vielartig. Nur
in der einfachsten Form betätigt sie sich an dem Unternehmer zur
Bearbeitung übergebenen Sachen. Betriebsarbeit liefert u. a. die
Versicherungsgesellschaft. Versicherung läuft darauf hinaus, daß
aus einer Vielheit von Personen einem Teile Vorteile gewährt wer-