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teils an der allgemeinen Werkarbeit, dazu die für die innere Leistung
aufgewandte Lohnarbeit als der empfangenen Werte; erfordert
wird ferner, wenn außer dem Werk noch ein Rest an Sache oder
verwertbare Nebenerzeugnisse sich ergeben, die Kenntnis der Werte
derselben, wodurch das Werk verbilligt wird. Alle diese Bewertungen
sind mehr oder weniger Gegenstand einer Schätzung, der
Kalkulation. Das ist das Kennzeichen der inneren Leistung. Die
Probe auf die Richtigkeit der angesetzten Werte ergeben die
Skontren der Sache und vor Allem der Arbeit.
Bei den Unternehmungen, die wir als die der Betriebsarbeit
unterscheiden, fehlt die Sache, mit der sich die Arbeit zum Werk
verbindet. Die Arbeit ist selbständig. Soweit mit der Arbeit
Sachen geliefert werden, bilden sie einen der Arbeit anhangenden
Wert... Für die Sachen sind Mengen-Wertskontren zur Bestandnachweisung
und Kalkulation zu führen. Die Arbeit liefert den Arbeitserfolg.
Liegt ein bestimmter Auftrag .vor, so erfordert seine Ausführung
bzw. deren Teilarbeitsgänge entsprechende Skontren. Sie
dienen der Rechnungsstellung. Die Beziehungen zwischen Werbung
und Verwertung sind hier vorkalkulatorisch leichter zu erfassen, als
bei solchen Unternehmungen, wo die Arbeit in der Bereitstellung von
Benutzungsmöglichkeiten ausläuft, deren Beanspruchung nur geschätzt
werden kann, Eisenbahn, Schiffahrt, Kunst- und andere
Schaustellungen, oder wo die Arbeit allgemein in organisierter
Dienstleistung zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes besteht
(Versicherung, Bankverkehr, soweit dieser nicht die Form des
Handels engeren Sinnes annimmt). Daher bedient man sich für die
Verwertungsgeschäfte der Tarifbildung: Frachtsätze und Fahrgelder.
Eintrittsgelder, Prämiensätze, Umsatzprovision. "Auf Grund der
Jahresabschlüsse ist die Tarifbildung nötigenfalls zu ändern. Eine
Skontrierung der Arbeit ist unmöglich; sie kann nur im Werbungsvorgang
erfaßt werden. Konto und Skontro fallen daher vielfach zusammen.
Die kaufmännische Arbeit geht unter Umständen in der
Betriebsarbeit auf, die sich in die des inneren, Kassen- und Verrechnungsdienstes,
und in die des äußeren Dienstes scheidet.