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werte in ihren Salden den tatsächlichen Bestand angeben, lediglich
aus der Bilanzrechnung erhalten. Dieser angenommene Fall liegt aber
nur ganz ausnahmsweise vor; in der Regel befindet sich ein Teil des
Kapitals in der Form von Sachen und Arbeitsmitteln, und derenWert
muß behufs Aussonderung der Gegenstandsbuchhaltung entnommen
werden . Ehe also an die Ertragsermittelung gegangen werden kann,
muß die Kapitalnachweisung aufgestellt sein, die bereits durch Ver-
gleich mit dem Vorjahr den Gesamtzuwachs erkennen läßt. Damit
kommt die Ertragsermittelung, die Kontenbuchhaltung, in Abhängig-
keit von der Kapitalnachweisung, und der Wert der ersteren, für
sich betrachtet, besteht in der organischen Verbindung, die die Auf-
zeichnung aller Geschäfte des Jahres zwischen der letzten und der
neuen Kapitalnachweisung herstellt, in der durch die Verbuchung
der Geschäfte auf verschiedene Konten erreichten Analyse des Ka-
pitalzuwachses und in der damit verbundenen Kontrolle desselben
auf seine Richtigkeit. Solchergestalt verbinden sich Kapital-
nachweisung und Ertragsermittelung- zu einem Gan-
zen, zu dem, was in weiterem Sinne als kaufmännische Bilanz be-
zeichnet wird. Aus diesem Zusammenhang entspringt nun aber die
Forderung, daß in beiden Teilen die Handelswerte zum vollen Wer-
bungswerte eingesetzt werden mit dem Gelde, an dessen Stelle sie
getreten sind, mit nicht mehr und nicht weniger. Sonst würde der
Zweck der Ertragsermittelung nicht erreicht, die wichtigste Bilanz-
aufgabe preisgegeben. Daß die Sachen zu einem höheren Preise ver-
kauft werden sollen, kommt nicht in Betracht. Der Unternehmer-
verdienst haftet am Verwertungsgeschäft. Er ist auch nicht teilbar,
mag auch die werbende Tätigkeit, der Einkauf, an den Kaufmann oft
höhere Anforderungen stellen, als der Verkauf. (Anders, wenn vor
dem Verkauf.in der Person des Unternehmers ein Wechsel eintritt.)
Durch die Absicht der Ertragsermittelung, die den Ansatz der Be-
stände zu ihrem vollen Werbungswerte zur notwendigen Voraus-
setzung hat, ist die kaufmännische Bilanz etwas Selbständiges, Un-
abhängiges, eine reine Aufgabe der Buchhaltung als der Aufzeich-
nung vollzogener Geschäfte. Die Bilanz wird jeder aus einer Be-
wertung hervorgehenden Beeinflussung entzogen. Verlangt wird
die Kenntnis des vollen Werbungswertes. Die Wichtigkeit der
Selbstkostenberechnung tritt auch hier zutage.
Nachdem von der Wertabgabe der Arbeitsmittel schon früher
gesprochen worden ist, ist nachzutragen, daß auch der Wertder
Sachen durch Wertabgabe herabgesetzt und ihre Einstellung
in die Bilanz dadurch beeinflußt werden kann. Ein Beispiel mag dies
beleuchten. Ein Kaufmann, der mit Damenhüten handelt, verkauft
zu Anfang der Modezeit einen Hut für M. 40.—. Einen gleichen Hut
verkauft er zu Ende der Modezeit für M. 10.—. Hatte er zwei Hüte
dieser Art angefertigt, die ihn an Sachen und Arbeit M. 30.— koste-
ten, so hatte er an beiden Hüten einen Reinertrag von M. 20.—, Wenn
aber der zweite Hut am Abschlußtage noch auf Lager war und, weil
nicht mehr modern, nur noch den Einkaufswert der Sachteile mit