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den auf Kosten der übrigen. Den Anreiz zu der Versicherung bildet
der Wunsch, zum ersteren Teile zu gehören, falls ein wirtschaftlich
schädigendes Ereignis eintritt oder verfrüht eintritt. In den Prämien,
aus denen die Summen angesammelt werden, woraus im Versiche-
rungsfalle die Berechtigten befriedigt werden, werden die Werbungs-
kosten der Gesellschaft neben dem Unternehmerverdienst einge-
zogen. Wir haben es also mit dem Handelswert Betriebsarbeit zu
tun. Beim Bankier ist die Provision als Arbeitsvergütung aufzufas-
sen, und da ein Bankgeschäft einen größeren Apparat benötigt, der
Werbungsarbeit darstellt, so ergibt sich als Handelswert außer der
Sache (Wertpapiere, Wechsel, Geldnutzung) die Betriebsarbeit. Die
Gewerbe der Handelsmäkler und der Handlungsagenten führt das
Gesetz unter den Grundhandelsbetrieben des $ 1 auf, wohl nur
wegen ihrer engen Beziehung zum Kaufmannswesen, denn an sich
sind diese Personen, weil sie keine eigenen Geschäfte machen, son-
dern Vermittlungsarbeit gegen Provision liefern, keine Kaufleute. Zu
diesem Range würde der Makler erst durch & 2 erhoben, wenn er
seine Geschäfte durch zahlreiche Hilfspersonen in seinem Namen
ausführen läßt, also Betriebsarbeit liefert. Bei gewissen Unterneh-
mungen der Betriebsarbeit spielen die Arbeitsmittel eine große
Rolle, Bearbeitungsmaschinen, Beförderungsmittel usw., bezüglich
derer das bei der Werkarbeit Gesagte gilt;
Es lassen sich hiernach die kaufmännischen Unternehmungen
nach der Art der Handelswerte in folgende Dreiteilung bringen, wo-
bei wir auf die Werbungsseite auch die Unternehmerarbeit als den
beide Seiten zum Ausgleich bringenden Werbungswert. einzustellen
haben:
Werbung Verwertung
() Sachen |
Kaufmännische Arbeit ( Sachen (Ware)
Unternehmerarbeit i
2) Sa
erkarbeit |
Kaufmännische Arbeit | Werk-Ware
Unternehmerarbeit /
9 SU EEE Arbeit | Betriebsarbeit
Unternehmerarbeit |
Dem Handelswert entgegengesetzt ist der Gegenstand der
Entgeltleistung, der Zahlungswert. Zahlungswert ist das Geld
oder die Anweisung auf Geld, welche sofort oder später, am Platze
des Empfängers oder auswärts einlösbar sein kann. Zahlungswerte
sind stetige Werte; ihr Nennwert fällt mit ihrem Leistungswert zu-
sammen. Der Kauf oder Verkauf eines Wechsels, die Einlösung
einer Tratte gegen bar bildet einen Tausch von Zahlungswerten. Ist
der Einzug eines Wechsels mit Kosten verknüpft, so stellt sich der
Einzug als ein selbständiges Geschäft dar und die in Anspruch ge-
nommene Einziehungs- und Übermittlungsarbeit bildet dessen Han-
delswert. Geld kann Handelswert nur sein, wenn es als Zahlungs-
mittel untauglich ist, z. B. die ausländische Banknote in Deutsch-