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andere, wirtschaftlicher arbeitende ersetzt werden und kann man für
die alte 5000 Mark erzielen, so fallen 5000 Mark aus dem Kapital
aus, die, will man es auf seiner Werbungshöhe erhalten, vom Er-
trage, soweit er es zuläßt, zurückbehalten werden müssen.
Zahlungswerte: Auch die Zahlungswerte kommen für die
Kapitalnachprüfung in Betracht. Zwar nicht die baren inländischen
— ausländische Zahlungsmittel sind Handelswerte —, wohl aber die
Ansprüche auf Zahlungswerte, beurkundete, wie zu Buch stehende.
Wechsel, deren Eingang unsicher ist, ohne daß ein Rückgriff auf zah-
lungsfähige Verpflichtete möglich ist, sind nicht mehr Zahlungswerte
und müssen mit dem Betrag eingesetzt werden, der nach vorsich-
tiger Schätzung zu erwarten ist. Wird von einem Guthaben von
20 000 Mark aller Voraussicht nach nicht mehr als die Hälfte ein-
gehen, so‘ fallen 10000 Mark aus dem Kapital aus, können an der
Handelsarbeit nicht mehr mitwirken, nicht Ertrag bringen.
Wenn die Kapitalnachprüfung zu niedrigeren Ansätzen einzelner
Kapitalteile gelangt, so führt dies zur Abschreibung. An sich
bedeutet sie die Feststellung, daß das Kapital an dem in Frage kom-
menden Bestandteil Not gelitten hat, als Ganzes um die Summe der
Minderbewertungen geringer geworden ist, in Höhe derselben eine
Kapitalabnahme, ein Verlust zu verzeichnen ist. Um ihn auszu-
gleichen, sind dem Unternehmen, immer vorausgesetzt, daß das
Kapital auf seiner vorigen Höhe erhalten bleiben soll, entsprechende
Werte zuzuführen bzw. verfügbare ihm zu belassen. Die Abschrei-
bung belastet also die Verfügung über den Ertrag, den gegenwär-
tigen, falls ein solcher genügend vorhanden, den zukünftigen, falls
das Abschlußjahr keinen genügenden Ertrag aufzuweisen hat oder
falls die Ertragsermittelung sogar mit einem Fehlertrag, einem Be-
triebsverlust abschließt, der durch den Verlust durch Abschreibung
vermehrt wird, War z. B. das Anfangskapital 500 0000 Mark, beläuft
sich das Jahreserträgnis auf 80 000 Mark, was die Kapitalnachwei-
sung unter dem Gesichtspunkt der Ertragsermittelung, also zu den
Werbungswerten der Kapitalteile aufgestellt, bestätigt, gelangte sie
aber in Ausführung ihrer weiteren Aufgabe, der Kapitalnachprüfung,
zu Abschreibungen von 40 000 Mark, so daß sich danach das aus-
gewiesene Kapital auf 540 000 Mark stellt, so sind nur 40 000 Mark
vom Ertrag verfügbar, der Rest muß den Wertentgang, den die Ab-
schreibungen anzeigen, ersetzen.
Die Abschreibungen sind ihrem Wesen nach mehr oder weniger
dem Ermessen des Bilanzaufstellers unterworfen. Es kann daher zu
wenig abgeschrieben werden, dann wird das neue Kapital höher dar-
gestellt, als es ist, und wenn Ertrag vorhanden ist, so kann über ihn
in anderer Weise als zur Kapitalergänzung verfügt werden. Man
kann zu viel abschreiben, dann wird das Kapital geringer dargestellt,
als es ist, und von dem Ertrag wird mehr zurückbehalten, als not-
wendig wäre, Das erstere ist gefährlich, denn das Unternehmen ver-
ringert durch Hergabe von Kapitalteilen seine Leistungs- und Er-
tragsfähigkeit. Früher oder später zeigt es sich, daß, falls Ertrags-