— 148 —
Man kann sie empfangen oder geben; sie kann vorausbezahlt werden
in Form von Diskonto, nachher in Form von Zinsen. Daraus ergeben
sich die vier Fälle. 1) Auf ausgeliehenes Geld sind die bis zum Ab-
schlußtage laufenden Zinsen Aktivum; Bilanzkonto an Zinsenkonto.
Voraussetzung ist, daß keine Abrechnung in laufender Rechnung
stattgefunden hat. 2) Die Firma verkaufte einen Wechsel. Derijenige
Teil des Diskontos, der über den Abschlußtag hinausläuft, ist an die-
sem Tage Aktivum. Die Praxis pflegt von dieser Teilung keinen Ge-
brauch zu machen; der Wechsel ist nicht mehr da. Sie ist aber
richtig. Läßt die Firma z. B. am 15. 11. einen Wechsel von 20 000
Mark per 15. 2. zu 4%. diskontieren, so sind von dem Diskontbetrag
von 200 Mark 100 Mark am 31. 12. Bilanzaktivum. Denn: Verwandte
sie die 19 800 Mark sofort zum Ankauf von 20 000 Mark 4%, Staats-
anleihe, so machte sie bis 31. 12. nur 100 Mark Zinsen damit. 3) Die
Firma borgte Geld; die am Abschlußtage aufgelaufenen Zinsen sind,
falls nicht Abrechnung auf Konto stattfand, als Passivum einzustellen.
4) Die Firma kaufte einen Wechsel von 20 000 Mark pr. 15. 2. Ihr
werden 200 Mark Diskonto vergütet. 100 Mark der damit erkauften
Geldnutzung kommen dem nächsten Jahr zugut, sind am 31. 12.
Passivum.
Bilanzdiskontierung. In den vorgenannten Fällen
handelt es sich darum, eine Zweckleistung, die ein Recht oder
Arbeit ist, auf zwei Rechnungsabschnitte, auf das Abschlußjahr und
auf das folgende zu verteilen. Verschieden hiervon liegen die Fälle,
wo die Zweckleistung erfolgt ist, deren Gegenstand also eine Sache
sein muß, wo aber die Entgeltleistung aussteht bzw. noch zu
erfüllen ist. Da der Ertrag aus der Zweckleistung errechnet wird
und wir die Entgeltleistung nur zu dem Ende heranziehen, den Er-
trag nachzuprüfen, der Gegenstand der Entgeltleistung als Zah-
lungswert ohnehin unveränderlich ist, so haben wir zu fragen: Wie
beeinflußt die spätere Fälligkeit der Entgeltleistung den Betrag der
Zweckleistung am Bilanztage? Ist beispielsweise der Firma ein
Anspruch in Höhe von 1000 Mark in der Weise erwachsen, daß sie
am 25. des Abschlußmonats eine Ware mit der Abmachung: Ziel
zwei Monate oder 1%% Skonto geliefert hatte, so entspricht dies
einem Bar- oder Kassapreise von 98% % = M. 985.—, und die Firma
muß bei der Bilanz M. 15.— in Abzug bringen, als Passivum ein-
stellen. Denn sendet der Kunde Anfang des nächsten Jahres Mark
985.—, so hat die Firma die M. 15.— als Gegenwert für die Nutzung
der M. 985.— bis zum 25. des zweitfolgenden Monats gezahlt, die
dem Jahre nach dem Abschluß zugute kommt. Läßt er aber die
Frist verstreichen, so hat die Firma die Geldnutzung in Gestalt der
mehrerhaltenen M. 15.—, die ebenfalls dem folgenden Jahre zugute
kommt. Kommt bei einem Anspruch kein Skonto in Frage, so unter-
stellt man eine Diskontierung: der Abzug, den eine Bank machen
würde, wozu unter Umständen noch Provision hinzukommt, ist bei
der Bilanz Passivum. Bei Verbindlichkeiten, die nach dem Bilanz-
tage fällig sind, bei welchen die Firma von ihrer Befugnis, Skonto