Full text: Leistung und Wert

— 148 — 
Man kann sie empfangen oder geben; sie kann vorausbezahlt werden 
in Form von Diskonto, nachher in Form von Zinsen. Daraus ergeben 
sich die vier Fälle. 1) Auf ausgeliehenes Geld sind die bis zum Ab- 
schlußtage laufenden Zinsen Aktivum; Bilanzkonto an Zinsenkonto. 
Voraussetzung ist, daß keine Abrechnung in laufender Rechnung 
stattgefunden hat. 2) Die Firma verkaufte einen Wechsel. Derijenige 
Teil des Diskontos, der über den Abschlußtag hinausläuft, ist an die- 
sem Tage Aktivum. Die Praxis pflegt von dieser Teilung keinen Ge- 
brauch zu machen; der Wechsel ist nicht mehr da. Sie ist aber 
richtig. Läßt die Firma z. B. am 15. 11. einen Wechsel von 20 000 
Mark per 15. 2. zu 4%. diskontieren, so sind von dem Diskontbetrag 
von 200 Mark 100 Mark am 31. 12. Bilanzaktivum. Denn: Verwandte 
sie die 19 800 Mark sofort zum Ankauf von 20 000 Mark 4%, Staats- 
anleihe, so machte sie bis 31. 12. nur 100 Mark Zinsen damit. 3) Die 
Firma borgte Geld; die am Abschlußtage aufgelaufenen Zinsen sind, 
falls nicht Abrechnung auf Konto stattfand, als Passivum einzustellen. 
4) Die Firma kaufte einen Wechsel von 20 000 Mark pr. 15. 2. Ihr 
werden 200 Mark Diskonto vergütet. 100 Mark der damit erkauften 
Geldnutzung kommen dem nächsten Jahr zugut, sind am 31. 12. 
Passivum. 
Bilanzdiskontierung. In den vorgenannten Fällen 
handelt es sich darum, eine Zweckleistung, die ein Recht oder 
Arbeit ist, auf zwei Rechnungsabschnitte, auf das Abschlußjahr und 
auf das folgende zu verteilen. Verschieden hiervon liegen die Fälle, 
wo die Zweckleistung erfolgt ist, deren Gegenstand also eine Sache 
sein muß, wo aber die Entgeltleistung aussteht bzw. noch zu 
erfüllen ist. Da der Ertrag aus der Zweckleistung errechnet wird 
und wir die Entgeltleistung nur zu dem Ende heranziehen, den Er- 
trag nachzuprüfen, der Gegenstand der Entgeltleistung als Zah- 
lungswert ohnehin unveränderlich ist, so haben wir zu fragen: Wie 
beeinflußt die spätere Fälligkeit der Entgeltleistung den Betrag der 
Zweckleistung am Bilanztage? Ist beispielsweise der Firma ein 
Anspruch in Höhe von 1000 Mark in der Weise erwachsen, daß sie 
am 25. des Abschlußmonats eine Ware mit der Abmachung: Ziel 
zwei Monate oder 1%% Skonto geliefert hatte, so entspricht dies 
einem Bar- oder Kassapreise von 98% % = M. 985.—, und die Firma 
muß bei der Bilanz M. 15.— in Abzug bringen, als Passivum ein- 
stellen. Denn sendet der Kunde Anfang des nächsten Jahres Mark 
985.—, so hat die Firma die M. 15.— als Gegenwert für die Nutzung 
der M. 985.— bis zum 25. des zweitfolgenden Monats gezahlt, die 
dem Jahre nach dem Abschluß zugute kommt. Läßt er aber die 
Frist verstreichen, so hat die Firma die Geldnutzung in Gestalt der 
mehrerhaltenen M. 15.—, die ebenfalls dem folgenden Jahre zugute 
kommt. Kommt bei einem Anspruch kein Skonto in Frage, so unter- 
stellt man eine Diskontierung: der Abzug, den eine Bank machen 
würde, wozu unter Umständen noch Provision hinzukommt, ist bei 
der Bilanz Passivum. Bei Verbindlichkeiten, die nach dem Bilanz- 
tage fällig sind, bei welchen die Firma von ihrer Befugnis, Skonto
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.