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Kontenbilanz. An die Kapitalnachweisung, die Zusam-
menfassung der Werte und ihrer Bindung zur Feststellung des Ka-
pitals, schließt sich der Abschluß der Bilanzrechnung, die Zusam-
menfassung der Leistungen, die die Kapitalveränderung herbeige-
führt haben, die kontenmäßige Bestimmung der Unternehmer-
leistung. Zu dieser Bestimmung muß die Kapitalnachweisung zu
Hilfe genommen werden. Die Salden der Konten werden mit den
entsprechenden Posten der Kapitalnachweisung verglichen; es er-
gibt sich teils Übereinstimmung, teils findet solche nicht satt. Über-
einstimmung findet statt auf den Konten der Zahlungswerte, die als
Gegenstände der Entgeltleistung nicht an der Ertragsbildung teil-
nehmen, und den Fremdkonten (Fremdrechnung, Kunden, Lieferer,
Wechselgläubiger, Hypothekengläubiger usw.), deren Ausgleich
Zahlungswerte hereinbringen, bzw. erfordern würde. Diese Konten
werden unmittelbar durch Übertrag ihrer Salden auf das Bilanz-
konto ausgeglichen. Z. B. die Kapitalnachweisung weist einen Be-
stand an Wechseln im Werte von 15.000 Mark auf.
Soll Wechselkonto Haben
An Bilanzkonto (alt) M. 8.000 Von Verschiedenen (für unsere
„ Verschiedene (für deren Leistungen in Wechseln M. 74.000
Leistungen in Wechseln) 81.000 „ Bilanzkonto (neu) 15.000
89.000 M. 89.000
An Bilanzkonto (Vortrag) M. 15.000
Andere Konten wiederum werden durch den Übertrag des Be-
standwertes auf Bilanzkonto nicht ausgeglichen. Die Kapitalnach-
weisung führt z. B. unter den Aktiven den Handelswert A mit
38.100 Mark auf, nach deren Einstellung ins Haben das Konto fol-
gendes Bild zeigt:
Soll . Handelswert A-Konto Haben
An Bilanzkonto (alt) M. 51.200 Von Verschiedenen (für un-
„ Verschiedene (für deren sere Leistungen in Han-
Leistungen in Handels- delswert A) M. 238.100
wert A) 188.000 „ Bilanzkonto (neu) 38.100
M. 239.200 M. 276.200 |
Die Habenseite ist um 37.000 Mark höher. Das Konto bedarf
also zu seiner Ausgleichung der Einstellung eines Postens in dieser
Höhe ins Soll. Diese 37.000 Mark sind in dem Haben von 238.100
Mark enthalten und stellen andere Werte vor, als die als Handels-
wert A bezeichnete Sache, und zwar kaufmännische Arbeit und
Unternehmerarbeit. Könnten wir die letzteren beiden Größen ab-
scheiden, so würden wir die kaufmännische Arbeit auf das Konto
derselben übertragen, die Unternehmerarbeit käme auf Ertrags-
konto. Wir dringen aber nicht so tief ein, übertragen die ganzen
37.000 Mark auf Ertragskonto und überlassen diesem die summa-
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