Full text: Leistung und Wert

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Die Verfügung über den Reingewinn der Kapitalgesellschaft 
wird durch den Übertrag auf die entsprechenden Konten der Bilanz- 
rechnung zum Ausdruck gebracht. Dies sind die Rücklagekonten und 
die Konten der Berechtigten. Bei letzterem handelt es sich um per- 
sönliche Ansprüche, wenn man auch den Konten Sachnamen zu 
geben pflegt: Dividendenkonto, Tantiemenkonto, Gratifikationskonto 
usw. Der Zeitpunkt, auf den die Buchungen zu beziehen sind, ist der 
Tag; für den die Bilanz aufgestellt ist. Das Verfügungskonto, dessen 
Saldo in der Kapitalnachweisung und in der den Gesellschaftern vor- 
gelegten Bilanz bis zum Verteilungsbeschluß zunächst als Reinge- 
winn schlechtweg erscheint, bleibt so lange offen, bis es mit den 
Verfügungsposten belastet wird, worauf nur der Gewinnvortrag auf 
ihm bestehen bleibt. Die Auszahlung an die Berechtigten erfolgt im 
neuen. Rechnungsjahre und deren Konten müssen daher zunächst 
durch das Bilanzkonto gehen. Die Buchungen erfolgen je nach An- 
lage der Buchhaltung im Grundbuch, im Monatssammelbuch oder in 
einem den Abschlußbuchungen vorbehaltenen Bilanzgrundbuch. Zu 
den den Reingewinn belastenden Leistungen gehört streng genom- 
men auch die Einkommensteuer, die aber meist dem Aufwandskonto 
oder Konto der kaufmännischen Arbeit des folgenden Geschäfts- 
jahres belastet wird, womit das Unternehmen diese Steuer unter die 
Werbungsgeschäfte des letzteren aufnimmt. 
Soll Verfügungskonto Haben 
‘ Verluste Erträgnisse 
An Rücklagekonto X 
„ Rücklagekonto Y 
„ Gewinnanteilkonto Z 
„ Pensionsfondkonto 
„ (Gratifikationskonto 
„ Dividendenkonto 
„ Bilanzkonto Gewinnvortrag 
Der Verlust. Im normalen Verlauf eines kaufmännischen 
Unternehmens wird im Verwertungsgeschäft über die Werbungs- 
werte hinaus ein Mehr, der Reinertrag, der Unternehmerverdienst 
erhoben. Schließt ein Verwertungsgeschäft keinen solchen ein und 
erbringen die zum Ausgang gelangenden Werte sogar weniger, als 
sie gekostet haben, so ist dieses Weniger Verlust im kaufmännischen 
Sinne. Der Verlust am einzelnen Verwertungsgeschäft kann aufge- 
hoben werden durch den Reinertrag aus einem anderen. Die Bilanz 
faßt alle im Rechnungsiahre geschehenen Geschäfte zusammen; da- 
her ist unter Bilanzverlust der Fehlertrag, das Mehr der gesamten 
Verluste über die gesamten Reinerträge zu verstehen. Der Wert der 
Unternehmerleistung ist in diesem Fall nicht nur gleich Null; der 
Unternehmer sieht sogar einen Teil, seines Kapitals ohne Gegen- 
leistung dahingegeben. Zum Fehlertrag können andere Verluste hin- 
zutreten, z. B. Ausfälle. Diese können einen Ertrag aufzehren und 
einen Verlustsaldo ergeben . Der Bilanzverlust kann sich durch Ab- 
schreibungen ergeben, ist dann noch nicht tatsächlich eingetreten. 
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