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Joseph Scholz, 
(+ Zu Frankenstein 1858), Oekonom, vermachte Mehreres zu wohlthä 
tigen Zwecken. Er legirte namentlich dem Bürger-Hospital St. Georg 
daselbst 500, der städtischen Armenkasse 500, dem dortigen barmher 
zigen Brüder-Kloster 500, den dort stationirten barmherzigen Schwestern 
500 Thlr.' 
Scholz esche Legate zu Görlitz. 
Der in Görlitz (1857) t Rechtsanwalt Schatze überwies letztwillig 
der Armenkasie daselbst 1000 Thlr. unter der Benennung: „Rechtsan 
walt Scholzesches Legat", und sollen die Zinsen in halbjährigen Ra 
ten an 20 Hilfsbedürftige, auch sogenannte verschämte Arme'daselbst 
zu gleichen Theilen vertheilt werden, jedoch der Art, daß mit Ausschluß 
einer namhaft gemachten armen Verwandten, die so lange sie lebt, bei 
jeder Verkeilung zuzuzielftn ist, keiner der Empfänger die Unterstützung 
mehr als einmal erhalte. Der Kleinkinder-Bewahranstalt vermachte 
Scholze 100 Thlr. zur Anschaffung von Bilderbüchern, welche das 
moralische und religiöse Gefühl der Kleinen zu erwecken geeignet sind. 
Schopen Hauer, 
s. Volksdank. 
Frau Schorch, 
Landgerichts-Räthin, vetmachte (1858) der Predigerkirche zu Erfurt 
800 Thlr. mit der Bestimmung, daß die Zinsen davon an ihrem Ster 
betage an drei arme Frauen vertheilt werden sollen. 
Schiaversche« Stipendium, 
von dem Asiesior Schrader 1744 in Berlin begründet. Er setzte 
40O Thlr. aus, deren Zinsen mit 20 Thlr. an arme und fleißige Mit 
glieder der Kommunität das Gymnasii zum grauen Kloster bei dem 
öffentlichen Oster-Epaincn üon, dem Direktor in beliebigen Summen 
vertheilt werden. 
Andreas' Schrader, 
Kaufmann zi, Telgte ( + 1858) vermachte 6(100 Thlr.. bettn Zinsen 
«5. X ber Armen in der Stadt »nd dem Kirchspiel Telgte 
verwendet werden sollen. 
Julie Schrak« mp, 
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Schrammsche Stiftung zu Schönau (Leobschtttz), 
sMrtrJtet* •vont 
8000 Thlr.. best.mmt, welche Summe jedoch später auf 3900 Thlr. 
re uc»rt worden ist. Tw Verwaltung der Stiftung, welche letztere Kor 
pora lonürechte ^besitzt und 1853 ins Leben getreten, ist von der Königl. 
eglerung zu Oppeln dem Landrathe und dem Kreis-Steueramtc über 
ragen; re Verthellung der Zinsen an die Dienstboten erfolgt durch
	        
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