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Joseph Scholz,
(+ Zu Frankenstein 1858), Oekonom, vermachte Mehreres zu wohlthä
tigen Zwecken. Er legirte namentlich dem Bürger-Hospital St. Georg
daselbst 500, der städtischen Armenkasse 500, dem dortigen barmher
zigen Brüder-Kloster 500, den dort stationirten barmherzigen Schwestern
500 Thlr.'
Scholz esche Legate zu Görlitz.
Der in Görlitz (1857) t Rechtsanwalt Schatze überwies letztwillig
der Armenkasie daselbst 1000 Thlr. unter der Benennung: „Rechtsan
walt Scholzesches Legat", und sollen die Zinsen in halbjährigen Ra
ten an 20 Hilfsbedürftige, auch sogenannte verschämte Arme'daselbst
zu gleichen Theilen vertheilt werden, jedoch der Art, daß mit Ausschluß
einer namhaft gemachten armen Verwandten, die so lange sie lebt, bei
jeder Verkeilung zuzuzielftn ist, keiner der Empfänger die Unterstützung
mehr als einmal erhalte. Der Kleinkinder-Bewahranstalt vermachte
Scholze 100 Thlr. zur Anschaffung von Bilderbüchern, welche das
moralische und religiöse Gefühl der Kleinen zu erwecken geeignet sind.
Schopen Hauer,
s. Volksdank.
Frau Schorch,
Landgerichts-Räthin, vetmachte (1858) der Predigerkirche zu Erfurt
800 Thlr. mit der Bestimmung, daß die Zinsen davon an ihrem Ster
betage an drei arme Frauen vertheilt werden sollen.
Schiaversche« Stipendium,
von dem Asiesior Schrader 1744 in Berlin begründet. Er setzte
40O Thlr. aus, deren Zinsen mit 20 Thlr. an arme und fleißige Mit
glieder der Kommunität das Gymnasii zum grauen Kloster bei dem
öffentlichen Oster-Epaincn üon, dem Direktor in beliebigen Summen
vertheilt werden.
Andreas' Schrader,
Kaufmann zi, Telgte ( + 1858) vermachte 6(100 Thlr.. bettn Zinsen
«5. X ber Armen in der Stadt »nd dem Kirchspiel Telgte
verwendet werden sollen.
Julie Schrak« mp,
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Schrammsche Stiftung zu Schönau (Leobschtttz),
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8000 Thlr.. best.mmt, welche Summe jedoch später auf 3900 Thlr.
re uc»rt worden ist. Tw Verwaltung der Stiftung, welche letztere Kor
pora lonürechte ^besitzt und 1853 ins Leben getreten, ist von der Königl.
eglerung zu Oppeln dem Landrathe und dem Kreis-Steueramtc über
ragen; re Verthellung der Zinsen an die Dienstboten erfolgt durch