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teilung bestimmte Größe des errungenen Verdienstes wird
vermengt mit dem noch zu erwartenden Verdienst; das Kapital ist
nicht mehr die zur Ertragsermittlung notwendige unveränderliche
Größe, sondern wird sofort auf die Zukunft eingestellt. Dieser „gemischte‘“
Erfolg muß von dem tatsächlichen Reinertrag. umsomehr
abweichen, je mehr sich die Wertansetzung von dem Einkaufspreis
entfernt und auf je größere.Bestände sie sich erstreckt. Das feine
Eindringen in die tatsächlichen Ertragsverhältnisse unterbleibt; die
wichtigste Frage, die der Kaufmann zu stellen hat, die nach dem
Unternehmerarbeitsinhalt der Verwertungsgeschäfte des Abschlußjahres,
findet keine Beantwortung; der Wert einer genauen Kenntnis
der Selbstkosten erfährt keine Berücksichtigung. Die Selbständigkeit
der Buchhaltung kommt nicht zum Wort; ihre Objektivität
muß der Subjektivität der Wertbeilegung weichen. Die Bilanz der
Vermögensrechnung erschöpft sich in dem, was wir als einen besonderen
aus der Sorge für die Zukunit abgeleiteten Teil der Bilanz
behandelten, wobei sie aber auch das Mehr eines erst erwarteten
Gewinnes zum Vermögen rechnet. Das Gesetz konnte in seinem
$ 40 nicht gut andere Bestimmungen treffen, denn auch der Kaufmann,
der keine kaufmännische Buchhaltung benutzt, soll regelmäßige
Inventurfeststellungen machen, und sie können für ihn nur
Vermögensfeststellungen sein. Wie sich die kaufmännische Buchhaltung
mit diesen abfindet, brauchte den Gesetzgeber nicht zu
interessieren. Das ist Sache der Buchhaltungswissenschaft. Lassen
wir nun diese sprechen.
So wenig zu bestreiten ist, daß die Geschäfte des Kaufmannes
in seinen Anlagen, Vorräten, Außenständen und Verbindlichkeiten
ihren sachlichen Niederschlag finden, ebenso sicher ist, daß das
Ursächliche, Bestimmende eben die Geschäfte sind. Diese sind etwas
Persönliches und werden von der Buchhaltung auch in diesem Sinne
durch Aufzeichnung der aus ihnen entspringenden Leistungen aufgefaßt.
Aus der Leistung ergibt sich von selbst der Gegenstand der
Leistung. Jede Leistung hat ihren Gegenstand und, da dieser durch
die Leistung an die Stelle eines anderen Wertes tritt, ihren Wert.
Alles ist Leistung, alles ist Wert. Das Kapital, in der Zusammensetzung
ständig wechselnd, stets im Flusse befindlich, ist doch ein
unveränderlicher Wertbegriff, ausgenommen, wenn Wertuntergang
eintritt. Daher ist gekaufte Arbeit kein Verlust; sie ist ein Wert,
eine durch den Handelsbegriff erforderte Übergangsform des Wertes.
Andererseits kein Wert ohne Leistung. Wenn 1000 Mark
Sachen, zu denen als anhangender Wert 100 Mark hinzutrat, 1250
Mark erbrachten, das Geschäft also den vorhandenen Werten einen
solchen von 150 Mark hinzufügte, so müssen auch diese 150 Mark
der Gegenwert einer Leistung sein. Der Leistende aber kann nur
der, dem diese 150 Mark zukommen, der Unternehmer sein. Damit
gelangen wir zum Begriff der Unternehmerleistung. Kein „Gewinn“,
sondern tatsächliche Arbeitsleistung in dem umfassenden Sinne aller
Einwirkungen zur Erzielung eines Reinertrages. Indem der Unternr