Full text: Leistung und Wert

— 216. — 
Ist der Verkaufspreis niedriger als das Kapital und ist der Un- 
terschied begründet in der Minderbewertung bestimmter Kapital- 
teile, so läßt sich das Kapital durch Abschreibungen auf den Ver- 
kaufspreis bringen. Abschreibungen an den Arbeitsmitteln ermög- 
lichen durch Verringerung der Wertabgabe billigere Verkaufspreise. 
Abschreibungen an den verkäuflichen Handelswerten wirken noch 
kräftiger im gleichen Sinne, indem sie die Werbungswerte herunter- 
seizen und die Verwertbarkeit erhöhen. Der Arbeitswert des 
Unternehmens verbessert sich dadurch. Ob die Verbesserung an- 
hält, hängt davon ab, ob es dem neuen Unternehmer weiter gelingt, 
den Reinertrag höher zu gestalten, als es dem Vorgänger möglich 
war. Abschreibungen auf Außenstände werden nach und nach ge- 
prüft durch deren Eingang. Waren sie zu hoch bemessen, so führen 
sie zu einem Gewinn, entgegengesetzten Falles zu einem Verlust 
für den Käufer, der sein Kapitalkonto danach richtig zu stellen hat. 
Wenn ein Grund zur Minderbewertung bestimmter Aktiven 
nicht vorliegt, sondern der Preisunterschied lediglich auf den be- 
scheidenen Reinertrag zurückzuführen ist, den der neue. Unter- 
nehmer zu erhöhen hofit, so kann der Verkäufer den ganzen Unter- 
schied als Kapitalentgang behandeln. Z. B.: Jenes dritte Unter- 
nehmen, das nur 5% Reinertrag brachte, wurde für 175.000 Mark 
verkauft, indem der Unternehmer diesen Verkauf einer Liquidation 
vorzog. Der Verkäufer hätte zu buchen: 
Soll Konto des Minderwertes Haben 
| An Übernahmekonto N. N. M. 25.000 | Von Kapitalkonto M: 25.000 | 
Soll Übernahmekonto N. N. Haben 
An verschiedene Konten M. 200.000 | Von Konto des Minder- 
wertes M. 25.000 
| Kassakonto 175.000. * 
Soll Kassakonto Haben 
| An Übernahmekonto N.N. M. 175.000 | Von Kapitalkonto M. 175.000 | 
Soll Kapitalkonto Haben 
| An Konto des Minderwertes M. 25.000 | Von Bilanzkonto M. 200.000 / 
|. „ Kassakonto 175.000 
Der Verkäufer hatte in der Tat seinem Unternehmen 200 000 
Mark geleistet. In die Leistung ist der Käufer eingetreten. Wie hat 
dieser nun buchhalterisch zum Ausdruck zu bringen, daß er für das 
Recht des Eintritts nur 175 000 Mark gezahlt hat, ohne daß er die 
Aktiven umbewertet? Richtete er ein allgemeines Abschreibungs- 
konto für den Unterschied des Kaufpreises gegenüber dem ausge- 
wiesenen Kapital ein, so käme das auf eine Umbewertung hinaus. 
Auch verlangt die regelmäßige Bilanz, daß die Abschreibungen sich
	        
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