Full text: Leistung und Wert

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angeschaffte haben würden. Die Schenkung vermehrt in allen Fäl- 
len die Aktiva, den Kapitalinhalt, sie ist eine außerhalb des Be- 
triebes entstandene Kapitalvermehrung. Die Anwendung des Be- 
grifis der Kapitaleinlage auf die Schenkung schließt es aus, daß sie 
über Verfügungskonto geht, Gewinn, verteilbar wird. Der Einzel- 
kaufmann kann die seinem Unternehmen gemachte Schenkung dem 
Kapital wieder entziehen. Auch die Gesellschafter einer offenen 
Handelsgesellschaft, in deren Gesamtgut die Schenkung überging, 
können über ihre Anteile daran verfügen, wenn sie darüber einig 
sind. Aber dies sind selbständige Akte der Kapitalverfügung. Bei 
der Kapitalgesellschaft kommt der Charakter der Schenkung als 
einer Kapitalerhöhung dadurch zum Ausdruck, daß entweder das 
Grundkapital entsprechend erhöht wird und den Anteilseignern ent- 
geltireie Zusatzanteile überwiesen werden: Kassakonto oder Han- 
delswerte- oder Anlagekonto an Aktienkapital (Stammkapital-) 
Konto für auf Grund der Schenkung .... geschaffene neue Aktien 
(Anteile) M....., in welchem Falle für eine Wiederentziehung der 
Schenkung aus dem Kapital die gesetzlichen Vorschriften über die 
Kapitalrückzahlung in Anwendung kommen, oder es muß außerhalb 
des Grundkapitals ein Rücklagekapital in Höhe der Schenkung ge- 
bildet bzw. ein bestehendes entsprechend erhöht werden. An sich 
ist die Rücklage eine allgemeine; Bedingungen, die an die Schen- 
kung geknüpft sind, können sie zur Zweckrücklage machen. Ver- 
mehrt die Schenkung die flüssigen Mittel nicht (Anlagewert, Grund- 
stück), so kann die Schenkung insolange nur Bilanzverlustrücklage 
sein. Z. B.: Einer Aktiengesellschaft wurde :ein Grundstück im 
Werte von 100.000 Mark geschenkt. Grundbuchung: Grundstücks- 
konto an Allgemeines Rücklagekonto M. 100.000.—. 
Soll Bilanzkonto Hab en 
An verschiedene Aktivkonten Von Aktienkapitalkonto M. 1.200.000 
abzüglich Passiv- „ Gesetzliches Rerserve- 
konten M. 1.320.000 konto 120.000 ı 
„ Grundstückskonto 100.000 | Allgemeines Rücklage- 
konto 100.000 | 
Das Aktivum Grundstück wird durch die Rücklage aus- 
geglichen und für die Ertragsermittelung bzw. Verfügung unwirksam 
gemacht. Es könnte daraus gefolgert werden, daß es auf eine Wert- 
ansetzung bei dem geschenkten Grundstück überhaupt nicht an- 
komme, und daß man dasselbe mit einem geringen Betrage ansetzen 
könnte, der nur dazu bestimmt ist, es in die Buchhaltung. einzu- 
führen, was noch den Vorteil hätte, daß die allgemeine Rücklage 
wegfiele und dem Unternehmen in Verlustfällen eher Bargeld zu- 
geführt werden könnte. Aber dies Verfahren widerspricht der 
Bilanzehrlichkeit. Schenkt mir Jemand M. 100.000 Wert, so-bin ich 
um. so viel reicher geworden. Daran läßt sich nichts ändern. 
Eine Zuwendung kann mit der Auflage einer bestimmten Ver- 
wendung verbunden sein.  Z. B. der vorerwähnte Gesellschafter
	        
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