Full text: Leistung und Wert

Der Schenker kann an die Schenkung die Bedingung geknüpft 
haben, daß aus der Schenkung bzw. aus den Zinsen derselben Lei- 
stungen an Dritte zu bewirken sind. Damit ist insoweit der Begriff 
der Schenkung nicht gegeben, das Rechtsgeschäft ein entgeltliches. 
Beispiel: Jemand stellt einem Unternehmen 300.000 Mark Bar zur 
Verfügung mit der Bedingung, daß es zwei bedürftigen älteren Ver- 
wandten des Schenkers lebenslängliche Pensionen von zusammen 
10.000 Mark bezahlt. Eine bestimmte Anlage schreibt der Schenker 
nicht vor. Das Unternehmen nimmt die Schenkung an. Es kann 
das Kapital in seinem Betrieb mitarbeiten lassen, in welchem Falle 
es erheblich mehr als 10.000 Mark ertragen, anderseits aber dem 
kaufmännischen Risiko unterliegen wird. Die Grundbuchungen 
verlaufen dann wie folgt: Schenkungskonto an Kapital (Kapital- 
rücklage)-Konto, Kassakonto an Schenkungskonto, Fremdpersonen 
A und B Soll an Kassakonto für ihnen gezahlte Pension, Zinsen- 
konto an A und B für Zinsen, als welche das Unternehmen die Zah- 
lungen zu betrachten hat, und Verfügungskonto an Zinsenkonto. Was 
die 300.000 Mark, die im Unternehmen mitarbeiten, ihm an Ertrag 
bringen, geht im Gesamtertrag auf und gelangt in diesem in das 
Haben des Verfügungskontos. An sich ist das Kapital von 300.000 
Mark durch die zu zahlenden Pensionen für die Lebenszeit der Nies- 
braucher gebunden. Streng genommen, darf es im Betrieb nicht 
mitarbeiten, es muß mündelsicher angelegt werden, und das Unter- 
nehmen besitzt an der Schenkung nur das Interesse, daß nach dem 
Ableben zweier Personen ihm das Kapital zur freien Verfügung zu- 
fällt. „Es wird erst dann zum Kapital bzw. zur Kapitalrücklage. In- 
zwischen aber ist es als selbständige Stiftung von einem oder meh- 
reren Vertrauensmännern des Unternehmens außerhalb desselben zu 
verwalten. 
Einem gesellschaftlichen Unternehmen kann eine Schenkung 
in der Weise gemacht werden, daß ein Gesellschafter auf seinen 
Anteil zu Gunsten der Gesellschaft, also der anderen Gesellschafter 
zusammengenommen, verzichtet. Es findet hierbei keine Bereiche- 
rung des Unternehmens statt, sondern nur eine Verschiebung unter 
den am Unternehmen Berechtigten. Das Unternehmen nimmt von 
der Schenkung insofern Notiz, als es die einzelnen Unternehmer- 
konten berichtigt. Bei einer offenen Handelsgesellschaft mit mehr 
als zwei Gesellschaftern wird das Kapitalkonto des schenkenden 
Gesellschafters mit dem Betrage der Schenkung belastet und die 
Kapitalkonten der verbleibenden Gesellschafter werden mit dem auf 
jeden davon entfallenden Anteile erkannt. Es bedarf keiner den 
Gegenwartswert des Anteils feststellenden Bilanz, sondern man 
geht bei der Verteilung von dem letzten Abschlusse aus, indem man 
das laufende Geschäftsiahr nur insoweit berücksichtigt, als Kapital- 
entnahmen oder Zuschüsse stattgefunden haben. Mit dem Anteil an 
dem Anfangskapital des Schenkers sichern sich die verbleibenden 
Gesellschafter auch den entsprechenden Anteil an. den Ergebnissen 
des laufenden Geschäftsjahres. Buchhalterisch liegt eine Verschie- 
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