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bung unter Fremdkonten, ein Übertrag vor. Kapitalkonto des Schen-
kers Soll, folgende Kapitalkonten Haben: Gesellschafter A soundso-
viel, Gesellschafter B soundsoviel. Besteht eine offene Gesellschaft
nur aus zwei Gesellschaftern, von denen einer durch die Schenkung
ausscheidet, so bedingt dies die Aufstellung einer Schlußbilanz des
Gesellschaftsunternehmens und einer Eröffnungsbilanz der ent-
stehenden Einzelfirma. Der Akt der Schenkung liegt zwischen bei-
den Bilanzen. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zer-
legt sich ebenfalls der Geschäftsanteil des Schenkers in die Zahl der
beschenkten Gesellschafter, die zu ihrem Stammanteil den einem
jeden von ihnen zukommenden Anteil des geschenkten Geschäfts-
anteils ‚.hinzuerwerben. Die Veränderung in den Fremdpersonen
wird durch ihre Stammanteilkonten erkennbar gemacht. Das
Stammanteilkonto des Schenkers lebt wieder auf, als wenn er seinen
Anteil zurückbekäme. Stammkapitalkonto an Stammanteilkonto
des ausscheidenden Gesellschafters C. Vermöge der Schenkung
teilen sich die verbleibenden Gesellschafter, nehmen wir an, es seien
deren noch zwei, A und B, nach dem Verhältnis ihrer Anteile in das
Guthaben des C auf ihren wieder auflebenden Stammanteilkonten
durch die Buchungen Stammanteilkonto C an Stammanteilkonto A,
an Stammanteilkonto B. Die beiden Stammanteilkonten von A und
B werden ausgeglichen durch den Übertrag auf Stammkapitalkonto,
das dadurch wieder auf seine alte Höhe kommt. Eine Gesellschaft
kann aus einem verbleibenden Gesellschafter bestehen. Es findet
das Gesagte Anwendung.
Bei einer Aktiengesellschaft mit ihren vielen Geschäftsanteilen
läßt sich eine Schenkung von Aktien nicht in dieser Weise‘ behan-
deln. Wir wollen den Fall setzen, daß einem Aktienunternehmen mit
2000 Aktien Kapital Jemand in seinem Besitz befindliche 100 Aktien
dieses Unternehmens schenkt. Nunmehr genießen die verbleiben-
den 1900 Aktien in ihrer Gesamtheit die Rechte und Pilichten der
geschenkten 100 Aktien mit. Betrüge die Zahl der verbleibenden
Aktionäre gerade 100 und hätte Jeder von ihnen 19 Aktien, so ent-
fielen auf Jeden von ihnen eine geschenkte Aktie und die Geschäfts-
leitung hätte, falls nicht Bedingungen des Schenkers entgegen-
stehen, an die Aktionäre die Aufforderung zu richten, daß jeder von
ihnen ‚eine Aktie in Empfang nehme. Dieser einfache Fall kommt
nicht vor. Es muß daher das Recht auf. den Bezug verteilt werden,
wobei es den Aktionären überlassen bleibt, durch Kauf bzw. Verkauf
des Bezugsrechts untereinander die Möglichkeit herzustellen, auf ie
19 Aktien eine neue zu beziehen. Das Aktienkapital bleibt unver-
ändert, und da keine Stammanteilkonten bestehen, wie bei der Ge-
sellschaft mit beschränkter Haftung, auf denen man den Eigentums-
übergang kenntlich machen könnte, so findet die Verteilung der ge-
schenkten Aktien an die anderen Aktionäre in der Buchhaltung keine
Berücksichtigung. Lauten die Aktien auf Namen, so ist im Aktien-
buch der Übergang zu vermerken. Wenn man diesen Weg als zu
umständlich nicht gehen will. so bleibt nur übrig, daß die Geschäfts-
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