— 243 —
Goldmark in Papiermark zu dem Kurse, wie er sich durch die
jeweilige Notenmenge ergibt, welchem Vorgehen sich natürlich der
Kleinhandel und die Arbeit hätten anschließen müssen, so wäre der
Inflation der Boden entzogen worden. Nunmehr, durch ihre Folgen
gewitzigt, werden sich Handel und Verkehr bei Feststellung ihrer
gegenseitigen Ansprüche eines von der Willkür des Staates unab-
hängigen festen Rechnungsbegriffs bedienen. Die „Reichsmark“
kann dazu nicht genügen; auch die Inflationsmark war eine Reichs-
mark. Das 'Gegebene ist die Goldmark. Goldmark heißt Mark in
Goldwährung, d. h. in der auf Gold beruhenden Währung, wie wir
sie vor dem Weltkrieg hatten. Aber selbst die Goldmark schlecht-
hin kann irgendwelcher spitzfindigen Auslegung unterworfen wer-
den, daher tut man gut, wenigstens in Schriftstücken, namentlich
solchen, die langfristige Zahlungen vereinbaren, einen Zusatz zu
machen, entweder „gleich 1/4.20 Dollar“ — hier legt man tatsäch-
lich den Dollar zugrunde in der Zuversicht, daß das Land des Dol-
lars, die Vereinigten Staaten von Amerika, auf seiner wirtschaft-
lichen Höhe bleiben wird — oder „zum Satze von 1395 Mark für
das Pfund Feingold“, in welchem Falle man die Möglichkeit, daß es
der Wissenschaft gelingen könnte, aus unedlem Metall edles in aus-
reichender Menge herzustellen, in die fernste Zukunft verweist. Mit
der Festhaltung der Goldmark bleiben Handel und Verkehr in Zu-
sammenhang mit den Auslandsmärkten, die gleichfalls auf Gold be-
gründete Währungen haben, und mit der Vorkriegszeit, was eine
Vergleichung der vor und nach dem Kriege geforderten Preise
gestattet. Es ist keineswegs nötig, daß Deutschland wirkliche Gold-
mark, d. h. Goldmünzen besitze, die auf Mark bzw. auf ein Mehr-
faches von Mark lauten; es genügt, daß das Gold den Rechnungs-
und Währungsbegriff liefert, der dem Geldverkehr zugrunde gelegt
wird. Wesentlich ist dagegen, daß die Menge der auf diese Wäh-
rung lautenden Noten stetig sei, d. h. der Menge der Handelswerte
entspreche, die Deutschland zum Verkauf bringen kann und für die
es andere Handelswerte kaufen will. Vor einer Überschreitung die-
ser Menge durch eine neue Inflation kann nur nationale Selbstzucht
oder, wo diese nicht vorhanden ist, eine internationale Überwachung
bewahren. Die Bestimmung der Notenmenge, die nicht überschritten
werden darf, Jäßt sich aufgrund der Rechenschaftsberichte der
Notenbank unschwer bewirken. Die Goldmünze kann im Inlande
nur solange reiner Zahlungswert sein, als eben die Währung des
Landes in Ordnung ist, solange sie sich also auf den Umtausch von
Handelswerten begründet. In diesem Falle ist die Goldmünze offen-
bar überflüssig. Machen sich aber inflationistische Einflüsse geltend,
so verliert die Goldmünze sofort ihre Bedeutung als Zahlungswert,
sie wird zum Handelswert und als Zahlungswert untauglich. Die
Inflation aber vermag sie nicht zu verhindern. Im Verkehr mit dem
Auslande, das Goldwährung besitzt, hat das Gold die Doppeleigen-
schaft als Zahlungs- und Handelswert und wird infolgedessen glatt
angenommen. Das Land aber, das seine Verbindlichkeiten mit Gold