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dem Unternehmen Geld gegeben oder von ihm Geld empfangen
haben, die Konten der Geldgeber und der Geldbewahrer.
Geldgeber ist in erster Linie der Unternehmer selbst; er liefert
die Mittel, mit denen der Betrieb in Gang gesetzt und erhalten wird.
Diese Leistung des Unternehmers muß gebucht, als Gebender muß
er erkannt werden. Das begründet die Errichtung des Unternehmerkontos.
Dieses Konto ist, indem der Unternehmer
durch Hingabe von Geld oder Geldeswert den Betriebsstock des
Unternehmens, sein „Kapital“ liefert, das Kapitalkonto. Die Kapitalleistung
ist nicht die einzige, vielleicht nicht einmal die wichtigste
Leistung des Unternehmers. Es ist, vom Standpunkt des Unternehmens
betrachtet, nicht. so sehr Aufgabe des. Unternehmers,
eigenes Geld dem Unternehmen zu widmen, als ihm überhaupt die
erforderlichen Mittel zu..beschaffen und zu erhalten. Der Unternehmer
sieht nur, wenn er mit fremdem Gelde arbeitet, seinen Unternehmerverdienst
durch die Vergütung für die Geldbenutzung geschmälert.
Von zwei Gesellschaftern kann der eine gar kein Geld
eingebracht haben, dagegen die dem Unternehmen unentbehrlichen
umfassenden Fachkenntnisse besitzen. Auch er leistet dem Unternehmen.
Die Unternehmerleistung beschränkt sich also nicht auf
die Hingabe von Geld, sie besteht in der Gesamtsumme aller Einwirkungen
des Unternehmers auf die Erzielung seines Unternehmerverdienstes,
des Reinertrages. Wäre also das Unternehmerkonto
nicht bereits durch die Kapitalleistung eröffnet, so müßte es für die
Unternehmerleistung errichtet werden. Wenn wir nun den Unternehmer
als leistend anzusehen haben, so muß notwendig ein Leıstungsnehmer
da sein, und dieser kann nur das Unternehmen sein.
Damit gelangen wir zu der wichtigen Feststellung, daß die kaufmännische
Buchhaltung rechnerisch das Unternehmen verkörpert,
daß dieses, die Firma, Buchhaltungsträger ist, nicht der Geschäftsinhaber,
der vielmehr Leistungsperson dem Unternehmen gegenüber,
Fremdperson, ist.. Daß in dem Unternehmen ein selbständiger,
umfassender Rechnungsbegriff aufgerichtet wird, ist.ebenso notwendig,
wie berechtigt. Ein kaufmännischer Betrieb ist ein in sich
abgeschlossener Organismus, sowohl hinsichtlich seiner Aufgaben,
als hinsichtlich der in ihm gebundenen Werte. Er stellt daher einen
in sich abgeschlossenen Rechnungskörper dar, was er nicht sein
könnte, wenn er nicht in der Verrechnung mit dem Unternehmer
über den Wert seiner Leistung seinen Abschluß hätte. Ein Kaufmann
kann noch andere Einnahmequellen haben, sogar aus einem
zweiten Handelsgewerbe. Ein Unternehmen kann als ein Ganzes
Handelswert sein, gekauft und verkauft werden. Alles dies verlangt
eine auf das Unternehmen bezogene und beschränkte Buchhaltung.
Da diese sich aus Leistungen zusammensetzt, so hat sie auch die
Beziehungen zum Unternehmer unter dem Gesichtspunkt der Leistung
zu betrachten, ihn zu erkennen für das, was er an Werten dem
Unternehmen gibt, an Geld, Waren, Arbeit, ihn zu belasten für das,
was er dem Unternehmen an Geld oder Sachen entzieht. Das Sub-